Unwissenheit des Bezirksamts in Verkehrsfragen?
Kleine Anfrage: KA-0714/VI
BV Matthias Zarbock, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Welche Informationen liegen beim Bezirksamt über Verkehrsunfälle an der Querung der Berliner Allee-Höhe Einmündung Parkstraße innerhalb des letzten Jahres vor?
- Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, dass und wie an der Grellstraße 74 sowohl der Fußgängerweg als auch der Fahrradangebotsstreifen/ Fahrradweg durch ungekennzeichnete Baumaßnahmen blockiert sind?
- Welche Informationen erlangt das Bezirksamt aus den angekündigten vermehrten Kontrollen hinsichtlich des Falschparkens auf Fahrradangebotsstreifen?
- Welches Verwaltungshandeln konnte aus den geschilderten Umständen abgeleitet und auch realisiert werden?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Öffentliche Ordnung
zu 1.
Innerhalb des letzten Jahres war laut Verkehrsunfallstatistik der Polizei mit Stand November 2010 und nach Aussage der zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) kein Fußgänger bei der Querung der Berliner Allee in Höhe Einmündung Parkstraße an einem Verkehrsunfall beteiligt.
zu 2.
Verkehrsbeschränkungen durch Baumaßnahmen sind in der Grellstraße 74 aktuell nicht vorhanden. Für die o. a. Örtlichkeit wurden im Jahr 2010 keine Baustellenanordnungen nach § 45 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch die zuständige VLB erteilt. Es liegen zurzeit für die Grellstraße 74 auch keine Anträge auf Anordnung vor.
Gleichwohl wird durch einen neuen Einzelhandelsstandort an der Örtlichkeit im Jahr 2011 die Erstellung einer neuen baulichen Gehwegüberfahrt erforderlich. Hierfür werden perspektivisch Baumaßnahmen im Gehwegbereich und Neumarkierungen für die Radverkehrsanlage notwendig sein.
zu 3.
Mit der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde die Straßenverkehrsordnung (StVO) weitgehend novelliert. In dieser Novellierung wurde auch der Tatbestand des Beparkens von markierten Radverkehrsanlagen auf Fahrbahnen neu aufgenommen. Damit wäre ein konsequentes Vorgehen gegen das Beparken von Radfahrangebotsstreifen (Schutzstreifen) möglich gewesen. Die Novellierung der StVO zum 01.09.2009 wurde durch das Bundesverkehrsministerium wieder zurückgenommen.
Schwerpunktmäßige Kontrollen sind somit zwar möglich, Verstöße können aber derzeit deshalb noch immer nicht in der gewünschten Form geahndet werden.
zu 4.
Sofern das Abstellen von Fahrzeugen auf einer Radverkehrsanlage auch ein Parken in zweiter Reihe darstellt, werden bei routinemäßigen Kontrollen derartige Verstöße nach diesem Tatbestand geahndet. Eine Verhaltensänderung bei den verwarnten Kraftfahrern konnte bisher, wie bei anderen Verstößen auch, noch nicht festgestellt werden. Eine durchgreifende Verbesserung der Überwachungssituation ist erst bei veränderter Rechtslage wieder möglich.
Ich habe darüber hinaus im letzten Jahr alle größeren Paketdienstzusteller und Lieferdienste mit dem Ziel angeschrieben, auf Ladevorgänge im Bereich von markierten Radverkehrsanlagen auf Fahrbahnen, im Interesse der Verkehrssicherheit, zu verzichten. Die Reaktionen waren insgesamt positiv, da verbindliche Zusagen gemacht wurden.
Jens-Holger Kirchner
