Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung in der Pankower Verwaltung II
Kleine Anfrage - KA-1170/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Mit Antwort auf die Kleine Anfrage 0785/IX wurde zur Umsetzung des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in der Pankower Bezirksverwaltung in den Jahren 2022 und 2023 berichtet.
Diese Kleine Anfrage knüpft daran an, um die Verstöße gegen das Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot der genannten Gesetze für die Jahre 2024 und 2025 (bis einschließlich November) zu erfassen. Sollte keine Statistik (z.B. für erfolgte Beratungen) geführt werden, wird um eine Schätzung gebeten.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie viele Beschwerden und Beratungen erfolgten nach dem LADG wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status? Bitte für die Kalenderjahre 2024 und 2025 nach den jeweiligen Merkmalen und den jeweiligen Geschäftsbereichen bzw. Ämtern aufschlüsseln.
- Wie viele Beschwerden und Beratungen erfolgten wegen einer a) unmittelbaren Diskriminierung, b) mittelbaren Diskriminierung, c) Belästigung, d) sexuellen Belästigung oder e) Anweisung zur Diskriminierung? Bitte für die Kalenderjahre 2024 und 2025 nach den jeweiligen Diskriminierungsformen und den jeweiligen Geschäftsbereichen bzw. Ämtern aufschlüsseln.
- Welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen, um die Diskriminierung zu beseitigen und weitere Diskriminierungen zu verhindern?
- Wie viele Beschwerden führten zu Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen von Betroffenen? Bitte für die Kalenderjahre 2024 und 2025 nach den jeweiligen Merkmalen und den jeweiligen Geschäftsbereichen bzw. Ämtern aufschlüsseln.
- Führten die Beschwerden und Beratungen auch zu dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Beschäftigte des Bezirksamts? Wenn ja, welche Konsequenzen erfolgten? Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen für Diversity-Kompetenz und antidiskriminierungsrechtliches Grundlagenwissen nach § 11 Abs. 4 LADG wurden angeboten und wie viele Beschäftigte nahmen teil? Bitte für die Kalenderjahre 2024 und 2025 nach den jeweiligen Geschäftsbereichen bzw. Ämtern und nach Vorgesetzten-/Leitungsfunktion (ja/nein) aufschlüsseln.
- Wie viele Beschwerden und Beratungen erfolgten nach dem AGG wegen einer Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch Beschäftigte des Bezirksamts? Bitte für die Kalenderjahre 2024 und 2025 nach den jeweiligen Merkmalen und den jeweiligen Geschäftsbereichen bzw. Ämtern aufschlüsseln.
- Wie viele Beschwerden und Beratungen erfolgten wegen einer a) unmittelbaren Benachteiligung, b) mittelbaren Benachteiligung, c) Belästigung, d) Mobbing, e) sexuellen Belästigung oder f) Anweisung zur Benachteiligung? Bitte für die Kalenderjahre 2024 und 2025 nach den jeweiligen Benachteiligungsformen und den jeweiligen Geschäftsbereichen bzw. Ämtern aufschlüsseln.
- Welche Maßnahmen nach § 12 AGG wurden ergriffen, um die Benachteiligung zu beseitigen und weitere Benachteiligungen zu verhindern?
- Führten die Beschwerden und Beratungen auch zu dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Beschäftigte des Bezirksamts? Wenn ja, welche Konsequenzen erfolgten? Wenn nein, warum nicht?
