Verwendung des Bonus für die Zielerreichung der "Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung der Bürgerämter zur Verbesserung der Servicequalität"

BV Oskar Lederer

Kleine Anfrage - KA-1169/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

In der Vorlage zur Kenntnisnahme vom 25.03.2025 zur Gesamtstädtischen Zielvereinbarung Bürgerämter (Drs. IX-1171) wurde berichtet, dass „bei Erreichung eines oder aller Zielwerte ein monetärer Bonus vergeben“ wird und „die Finanzierung durch die Senatskanzlei“ erfolgt.

Zudem wird mitgeteilt, dass „die Bürgerämter in Pankow aktuell einen der fünf Zielwerte erreichen“ und der Bonus „über die Basiskorrektur zugewiesen“ wird. Weiter heißt es: „Diese Mittel sind direkt im Bereich der Bürgerdienste einzusetzen und sollen somit als direkter Anreiz für die Zielerreichung dienen.“

In der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Geschäftsordnung am 9. Oktober 2025 berichtete das Bezirksamt, dass die Bonuszahlung für die Zielerreichung 2024 nicht den Bürgerämtern direkt zugutekam, sondern als Bestandteil der Globalsumme zum Ausgleich des Bezirkshaushaltsdefizits verwendet wurde. Das Bezirksamt informierte über die Zusage des Senats, dass Bonuszahlungen zukünftig zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden, um sie direkt in den Bürgerämtern einsetzen zu können.

In der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Geschäftsordnung am 27.11.2025 teilte das Bezirksamt überraschend mit, dass auf Landesebene entschieden wurde, den Bonus für Pankow in Höhe von 57.143 Euro erneut zuzuweisen.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wann steht der Bonus dem Amt für Bürgerdienste zur Verfügung?
  2. Muss der Bonus noch im laufenden Haushaltsjahr verausgabt werden oder kann er in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden?
  3. Welche Anschaffungen sollen mit dem Bonus finanziert werden?
  4. Wurde dabei berücksichtigt, dass die Anschaffungen direkt den Bürgerämtern zugutekommen und als Anreiz zur Zielerreichung der definierten Zielwerte dienen sollen?