Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit bei jungen Menschen

BV Maria Bigos

Kleine Anfrage - KA-1234/IX

Laut Hochrechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) waren im Jahr 2024 rund 264.000 Minderjährige von Wohnungslosigkeit betroffen, was ca. 26 Prozent der bundesweiten Gesamtzahl wohnungsloser Personen entspricht. Diese prekäre Lage wird auch durch die offiziellen Daten des Statistischen Bundesamtes gestützt, das seine Erfassung um junge Volljährige bis 25 Jahre erweitert hat. Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren demnach 176.005 Personen unter 25 Jahren als untergebrachte wohnungslose Personen gemeldet. Dies entspricht einem Anteil von rund 40 Prozent an der Gesamtzahl aller untergebrachten Wohnungslosen in Deutschland.

In Berlin leben rund 15.000 Minderjährige in Obdachlosenunterkünften. Pankow weist neben Lichtenberg die höchsten Zahlen auf. Wie aus der kleinen Anfrage KA-1042/IX hervorgeht, waren Stand April 2025 insgesamt 1.595 Minderjähre nach dem Allgemeinen Ordnungs- und Sicherheitsgesetz (ASOG) in Pankow untergebracht. Bei einer Gesamtzahl von 4.271 wohnungslosen und obdachlosen Menschen, die im Bezirk Pankow untergebracht sind, sind das rund 37 Prozent. Damit liegt Pankow bei der Unterbringung Minderjähriger über dem bundesweiten Durchschnitt. Die Zahl der jungen Volljährigen, die in Pankow wohnungslos oder obdachlos sind, sind nicht bekannt. Allerdings haben gerade junge Volljährige und darunter insbesondere die sogenannten Care Leaver ein erhöhtes Risiko für Wohnungs- und Obdachlosigkeit - darauf verweist die Langzeitstudie „Care Leaver Statistics“, die sich mit der Thematik umfänglich befasst und im Zeitraum 2021 bis 2024 entsprechende, empirische Daten erfasst und ausgewertet hat.

„Care Leaver“ sind junge Volljährige, die aus stationären Hilfen zur Erziehung (z. B. Heimunterbringung, Wohngruppen oder Pflegefamilien) entlassen werden. Während junge Menschen in Deutschland das Elternhaus im Schnitt mit fast 24 Jahren verlassen, sind Care Leaver oft bereits mit 18 Jahren auf sich allein gestellt – ohne denselben sozialen und finanziellen Rückhalt. Zwar hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) für Verbesserungen für Care Leaver, etwa durch den Wegfall der Kostenheranziehung und eine verbindlichere Nachbetreuung geführt. Dennoch bestehen angesichts der aktuellen Entwicklungen und Zahlen erhebliche Zweifel, ob diese gesetzlichen Regelungen flächendeckend entsprechend der fachlichen Notwendigkeiten vor dem Hintergrund des Kostendrucks insbesondere in der Jugendhilfe Pankow ausreichend umgesetzt werden sowie grundsätzlich ausreichend sind, um das Risiko der Wohnungslosigkeit für junge Erwachsene zu senken. Für Pankow ist vielmehr bekannt, dass die Überführung junger Volljähriger in stationären Hilfen zur Erziehung in ambulante Hilfeformen oder die Erwachsenenhilfe intensiviert werden soll, obwohl die Platzkapazitäten in den ambulanten Unterbringungsformen bei weitem nicht ausreichend und der Berliner Mietenmarkt die Möglichkeiten gerade für besonders vulnerable Gruppen wie ehemalige Heimkinder massiv einschränkt.

Deshalb frage ich das Bezirksamt:

  1. Wie viele Personen unter 27 Jahren sind nach Kenntnis des Bezirksamtes zum Stichtag 31. Januar 2025 wohnungslos, obdachlos oder in Notunterkünften untergebracht und wie haben sich diese Zahlen seit dem 31. Januar 2021 entwickelt?  Bitte nach Jahresscheiben und nach den Altersgruppen 0-3, 4-6, 7-12, 13-17, 18-21 und 21-27 aufschlüsseln.
  2. Wie viele Care Leaver sind nach Kenntnis des Bezirksamtes von Wohnungslosigkeit betroffen bzw. wie hoch ist der Anteil von Care Leavern an der Gesamtzahl der untergebrachten wohnungslosen Personen unter 27 Jahren und wie haben sich diese Zahlen seit dem 31. Januar 2021 bis heute entwickelt?  Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren.
  3. Wie viele wohnungslose oder in versteckter Obdachlosigkeit lebende junge Menschen unter 27 wurden durch die Schulsozialarbeit seit 2021 bis 2025 an das Jugendamt oder das Sozialamt gemeldet? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und um Nennung, ob die jungen Menschen wohnungslos waren oder in versteckter Obdachlosigkeit lebten.
    1. Wie viele der betroffenen jungen Menschen konnten in entsprechende Unterstützungsangebote bzw. Leistungen der Jugendhilfe vermittelt werden?
    2. In wie vielen Fällen konnte die Wohnungslosigkeit der betroffenen jungen Menschen erfolgreich überwunden werden?
    3. Wie werden sich die Kürzungen in der Schulsozialarbeit auf die Meldung und Versorgung von wohnungslosen jungen Menschen auswirken?
  4. Wie viele wohnungslose oder in versteckter Obdachlosigkeit junge Menschen unter 27 wurden durch die Jugendstraßensozialarbeit seit 2021 bis 2025 an das Jugendamt oder das Sozialamt gemeldet? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und um Nennung, ob die jungen Menschen wohnungslos waren oder in versteckter Obdachlosigkeit lebten.
    1. Wie viele der betroffenen jungen Menschen konnten in entsprechende Unterstützungsangebote bzw. Leistungen der Jugendhilfe vermittelt werden?
    2. In wie vielen Fällen konnte die Wohnungslosigkeit der betroffenen jungen Menschen erfolgreich überwunden werden?
    3. Wie werden sich die Kürzungen in der Jugendstraßensozialarbeit auf die Meldung und Versorgung von wohnungslosen jungen Menschen auswirken, insbesondere die daraus folgenden Einschränkungen im Angebot Job-Inn von Gangway e.V. die als aufsuchendes Angebot junge Menschen in prekären Lebenslagen beim Übergang in Ausbildung und Beruf unterstützen und damit eine essentielle Grundlage schaffen, um Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit nachhaltig zu vermeiden?
  5. Wie viele wohnungslose oder in versteckter Obdachlosigkeit junge Menschen unter 27 wurden durch die Einrichtungen und Angebote der Jugendförderung seit 2021 bis 2025 an das Jugendamt oder das Sozialamt gemeldet? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und um Nennung, ob die jungen Menschen wohnungslos waren oder in versteckter Obdachlosigkeit lebten.
    1. Wie viele der betroffenen jungen Menschen konnten in entsprechende Unterstützungsangebote bzw. Leistungen der Jugendhilfe vermittelt werden?
    2. In wie vielen Fällen konnte die Wohnungslosigkeit der betroffenen jungen Menschen erfolgreich überwunden werden?
    3. Wie werden sich die Kürzungen im Bereich der Jugendförderung auf die Meldung und Versorgung von wohnungslosen jungen Menschen auswirken?
  6. Wie viele Plätze gab und gibt es seit 2021 bis 2025 im betreuten Einzelwohnen, die vom Jugendamt Pankow mit jungen Volljährigen aus den stationären Hilfen belegt werden können? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und um Nennung der Träger.
    1. Wie viele der verfügbaren Plätze wurden in den Jahren 2021 bis 2025 von Seiten des Jugendamtes mit jungen Volljährigen aus den stationären Hilfen belegt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und um Nennung der Träger.
  7. Inwieweit wurde von Seiten des Bezirksamtes Pankow bzw. Jugendamtes Pankow eine Intensivierung der Überleitung junger Volljähriger in betreutes Einzelwohnen geprüft?
    1. Inwieweit wäre ein Kapazitätsaufbau im betreuten Einzelwohnen möglich und in welchem Umfang müsste er erfolgen, um die aktuellen Bedarfe zu decken?
    2. Warum wurde der Intensivierung der Überleitung junger Volljähriger in ambulante Unterbringungsformen oder in die Erwachsenenhilfe vor der Möglichkeit einer Unterbringung ins betreute Einzelwohnen der Vorrang gegeben? Bitte um eine fachliche Begründung und keine rein finanzielle Begründung.
  8. Wie wird sich nach Einschätzung des Bezirksamtes bzw. Jugendamtes Pankow die Intensivierung der Überleitung junger Volljähriger in ambulante Unterbringungsformen oder in die Erwachsenenhilfe auf die Zahlen wohnungsloser junger Volljähriger auswirken – angesichts der angespannten Mietmarktlage in Berlin und der begrenzten Platzkapazität bei ambulanten Unterbringungsformen von derzeit 48 Plätzen bei jährlich 600-700 stationäre untergebrachten jungen Menschen in Pankow (vgl. KA-0886-IX)?
  9. Bestehen von Seiten des Bezirksamtes Pankow Pläne den Housing-First-Ansatz für junge Volljährige umzusetzen? Wenn ja, welche konkreten Schritte und Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt Pankow, um den Housing First Ansatz für junge Volljährige umzusetzen, wie es von Fachverbänden gefordert wird? Wenn nein, warum nicht?
  10. Inwieweit wurde von Seiten des Bezirksamtes bzw. des Jugendamtes Pankow in Erwägung gezogen sich ggf. mit Unterstützung des Landes Berlin auf Mittel des Europäischen Sozialfonds bzw. das ESF-Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN“ zu bewerben? Falls dies nicht in Erwägung gezogen wurde, bitte um Begründung warum nicht.
  11. Welche konkreten Hemmnisse sieht das Bezirksamt Pankow in der bezirklichen Umsetzungspraxis, die dazu führen, dass der Rechtsrahmen des SGB VIII für flexible, niederschwellige Wohnformen oft nicht ausgeschöpft wird?
  12. Wie bewertet das Bezirksamt die bisherige und im AG KJSG vorgesehene Kooperation zwischen Jugendhilfe, Wohnungsnotfallhilfe und dem Sozialamt bzw. dem Jobcenter? Bestehen hierzu Kooperationsvereinbarungen? Wenn ja, bitte um Übersendung. Wenn nein, warum nicht?
  13. Inwieweit informiert sich das Bezirksamt über „Best-Practice“-Beispiele aus anderen Kommunen und Bundesländern und welche andernorts umgesetzten Maßnahmen zieht das Bezirksamt zur Umsetzung in Pankow in Erwägung, um die Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen unter 27 Jahren zu mildern und perspektivisch zu beenden? Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt Pankow über Best-Practice-Modelle für Care Leaver?

 

Antwort des Bezirksamts