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Zufahrts- und Erschließungsmöglichkeiten der KGAen Zingertal und Alte Baumschule

Kleine Anfrage: KA-0521/VI

BV Katrin Maillefert, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. In welchem Fachvermögen des Bezirksamtes ist die Friesenstraße (13156 Berlin, Schönholzer Heide) in ihrer gesamten Länge von Germanenstraße bis zur Hermann-Hesse-Straße zu geordnet?
  2. Wie sind die Zufahrts- und Erschließungsmöglichkeiten für die Vereinsmitglieder des KGA Zingertal und der KGA Alte Baumschule geregelt?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Finanzen, Personal und Umwelt

  1. Die Friesenstraße beginnt an der Germanenstraße und endet unmittelbar an der Schönholzer Heide / Kuckhoffstraße. Der unbefestigte Weg zwischen der Friesenstraße und der Hermann-Hesse-Straße mit dem Flurstück 118 und Teilflächen der Flurstücke 117 und 324 befindet sich als Erholungsfläche im Fachvermögen des Amtes für Umwelt und Natur.
  2. Die Erschließung der KGA Alte Baumschule erfolgt ausschließlich über die Hermann-Hesse-Straße. Die KGA Zingertral ist fußläufig sowohl über die Straße Zingergraben als auch über die Schönholzer Heide erschlossen. Um die KGA Zingertal mit Fahrzeugen zu erreichen, ist das Befahren der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage Schönholzer Heide notwendig. Da gemäß § 6 Abs.1 Grünanlagengesetz das Befahren von Grünanlagen verboten ist, besteht die Möglichkeit über Ausnahmeregelungen das Befahren im Einzelfall auf Antrag zu genehmigen.

Matthias Köhne

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