Zusätzliche Stellen für die Ordnungsämter der Berliner Bezirke
Kleine Anfrage: KA-0185/VI
BV Wolfram Kempe, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Der Presse war zu entnehmen, dass im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen 88 zusätzliche Stellen für die Ordnungsämter der Berliner Bezirke geschaffen werden sollen; rechnerisch entspricht dies 7,33 Stellen pro Bezirk.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
- Welche der auf die bezirklichen Ordnungsämter übertragenen zusätzlichen Aufgaben (Kontrolle der Umweltzone, Kontrolle des Nichtraucherschutzes) kann mit diesem zusätzlichen Personal wahrgenommen werden?
- In welchem Umfang und mit welcher Qualität kann/können diese Aufgabe/en wahrgenommen werden?
- Wenn Aufgaben aufgrund der personellen Situation nicht, oder nicht mit der notwendigen Qualität wahrgenommen werden können, welche sind das aus Sicht des Bezirksamtes?
- Was bedeutet die fortgesetzte Abschichtung von neuen Aufgaben auf die bezirklichen Ordnungsämter ohne entsprechende personelle Untersetzung für bereits bestehende Pflichtaufgaben, wie beispielsweise die Kontrolle des Alkohol-Ausschank- und Verkaufsverbotes an Jugendliche?
Antwort des Bezirksamtes
Abt. Öffentliche Ordnung, Bezirksstadtrat
Im Namen des Bezirksamtes beantworte ich die o. g. Kleine Anfrage wie folgt:
1. Welche der auf die bezirklichen Ordnungsämter übertragenen zusätzlichen Aufgaben (Kontrolle der Umweltzone, Kontrolle des Nichtraucherschutzes) kann mit diesem zusätzlichen Personal wahrgenommen werden?
Mit der Errichtung der Ordnungsämter am 1.9.2004 wurde den Bezirken eine für die seinerzeit übertragenen Aufgaben als ausreichend angesehene Personalstärke zugebilligt. Es muss nunmehr festgestellt werden, dass diese Personalausstattung von Anfang an nicht ausreichend war, um den Aufgabenkanon zufriedenstellend erfüllen zu können. Obwohl in den zurückliegenden Jahren weitere Aufgaben übertragen wurden (u.a. Überwachung des Fließverkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, Kontrolle Winterdienst), wurde den Bezirken weiteres Personal nicht zugestanden. Personelle Inanspruchnahmen durch die hinzugekommenen Aufgaben führten bereits in der Vergangenheit dazu, dass die Wahrnehmung aller Aufgaben nur mit Einschränkungen und nur durch Schwerpunktsetzungen (inhaltlich und örtlich) abgedeckt werden konnten.
Bei einem derzeitigen Personalbestand von 32 Personen (30 Stellen, wobei 2 Personen langzeiterkrankt) sind bei Zweischichtsystem an mindestens 6 Tagen in der Woche durchschnittlich 4 Doppelstreifen im Bezirk Pankow unterwegs. Schon alleine diese Tatsache macht deutlich, dass die eigentlich notwendige inhaltliche, örtliche und quantitative Kontrolldichte nur sporadisch aufrechtzuerhalten ist. Für Pankow sind nunmehr sechs zusätzliche Stellen für die Überwachung der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen vorgesehen, wobei die Kontrolle des Nichtraucherschutzes anlässlich von Jugendschutzkontrollen mit erledigt werden soll. Für die Überwachung der Umweltzone sind zwei zusätzliche Stellen avisiert.
Das jetzt in Rede stehende zusätzliche Personal könnte helfen, die bereits übertragenen Aufgaben intensiver zu bearbeiten. Gleichzeitig könnte im Rahmen der Verkehrsüberwachung auch die Kontrolle der Umweltzone erfolgen. Insgesamt ist aber einzuschätzen, dass auch die für den Außendienst zusätzlichen 8 Stellen nicht dazu führen werden, dass in Pankow sich an der beschriebenen Situation etwas ändert.
2. In welchem Umfang und mit welcher Qualität kann/können diese Aufgabe/en wahrgenommen werden?
Durch die Anhebung der Mitarbeiterzahl können die Kontrollen innerhalb der Umweltzone verstärkt werden, ohne die Kontrollen in den übrigen Bereichen des Bezirkes Pankow zu vernachlässigen. Die Überwachung der Umweltzone könnte mit der erforderlichen Kontrolldichte und der erforderlichen Qualität durchgeführt werden. Die anderen zusätzlich zu erwartenden Aufgaben sind damit nur schwerpunktmäßig – also wie gehabt – zu erfüllen.
3. Wenn Aufgaben aufgrund der personellen Situation nicht, oder nicht mit der notwendigen Qualität wahrgenommen werden können, welche sind das aus Sicht des Bezirksamtes?
Auch mit dem angedachten Zugang von Dienstkräften für den Außendienst wäre die Kontrolle des Jugend- und des Nichtraucherschutzes allenfalls stichpunktartig möglich. Da mit den Dienstkräften eine wöchentliche Arbeitszeit von 96 Stunden (5 x 16 Stunden Montag bis Freitag, 2 x 8 Stunden Samstags und ggf. Sonntags) abzudecken ist, werden in den Abendstunden nie Dienstkräfte in der Anzahl zur Verfügung stehen, um Kontrollen in größerem Umfang durchführen zu können.
Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass derartige Kontrollen derzeit wegen fehlender Rahmenbedingungen (Arbeitszeit lediglich bis 22.00 Uhr, keine Betretungsrechte für die Außendienstkräfte der Ordnungsämter) ohnehin nicht möglich sein werden.
Allerdings bleibt anzumerken, dass die Senatsinnenverwaltung derzeit eine Änderung der Rahmenarbeitszeit auf 6 – 24 Uhr anstrebt, mit heutigem Datum der Hauptpersonalrat diese Ausweitung jedoch abgelehnt hat.
4. Was bedeutet die fortgesetzte Abschichtung von neuen Aufgaben auf die bezirklichen Ordnungsämter ohne entsprechende personelle Untersetzung für bereits bestehende Pflichtaufgaben, wie beispielsweise die Kontrolle des Alkohol-Ausschank- und Verkaufsverbotes an Jugendliche?
Ein sich erweiterndes Aufgabenspektrum führt zur wachsenden Notwendigkeit von Prioritätenentscheidungen und zu im Durchschnitt zurückgehenden Verfolgungsintensitäten in den jeweils einzelnen Aufgabenbereichen. Dies wird dazu führen, dass die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes bei ihren Streifengängen sich selektiv um einige Sachverhalte kümmern und an anderen offensichtlichen Verstößen vorbeigehen (müssen).
Auch durch die Schwerpunktsetzungen im Rahmen des Ordnungsplanes 2008/2009 wird das Bezirksamt Pankow grundsätzlich an dieser Situation nichts ändern können.
Jens-Holger Kirchner
