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Zusätzliche Stellen für die Ordnungsämter der Berliner Bezirke

Kleine Anfrage: KA-0185/VI

BV Wolfram Kempe, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Der Presse war zu entnehmen, dass im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatun­gen 88 zusätzliche Stellen für die Ordnungsämter der Berliner Bezirke geschaffen wer­den sollen; rechnerisch entspricht dies 7,33 Stellen pro Bezirk.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Welche der auf die bezirklichen Ordnungsämter übertragenen zusätzlichen Aufga­ben (Kontrolle der Umweltzone, Kontrolle des Nichtraucherschutzes) kann mit diesem zusätzlichen Personal wahrgenommen werden? 
  2. In welchem Umfang und mit welcher Qualität kann/können diese Aufgabe/en wahr­genommen werden?
  3. Wenn Aufgaben aufgrund der personellen Situation nicht, oder nicht mit der not­wendigen Qualität wahrgenommen werden können, welche sind das aus Sicht des Bezirksamtes?  
  4. Was bedeutet die fortgesetzte Abschichtung von neuen Aufgaben auf die bezirklichen Ordnungsämter ohne entsprechende personelle Untersetzung für bereits bestehende Pflichtaufgaben, wie beispielsweise die Kontrolle des Alko­hol-Ausschank- und Verkaufsverbotes an Jugendliche?

Antwort des Bezirksamtes

Abt. Öffentliche Ordnung, Bezirksstadtrat

Im Namen des Bezirksamtes beantworte ich die o. g. Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche der auf die bezirklichen Ordnungsämter übertragenen zusätzlichen Aufga­ben (Kontrolle der Umweltzone, Kontrolle des Nichtraucherschutzes) kann mit diesem zusätzlichen Personal wahrgenommen werden?

Mit der Errichtung der Ordnungsämter am 1.9.2004 wurde den Bezirken eine für die seinerzeit übertragenen Aufgaben als ausreichend angesehene Personalstärke zu­gebil­ligt. Es muss nunmehr festgestellt werden, dass diese Personalausstattung von Anfang an nicht ausreichend war, um den Aufgabenkanon zufriedenstellend erfüllen zu können. Obwohl in den zurückliegenden Jahren weitere Aufgaben übertragen wurden (u.a. Überwachung des Fließverkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerzo­nen, Kontrolle Winterdienst), wurde den Bezirken weiteres Personal nicht zugestan­den. Personelle Inanspruchnahmen durch die hinzugekommenen Aufgaben führten bereits in der Ver­gangenheit dazu, dass die Wahrnehmung aller Aufgaben nur mit Einschränkungen und nur durch Schwerpunktsetzungen (inhaltlich und örtlich) abge­deckt werden konnten.

Bei einem derzeitigen Personalbestand von 32 Personen (30 Stellen, wobei 2 Perso­nen langzeiterkrankt) sind bei Zweischichtsystem an mindestens 6 Tagen in der Wo­che durchschnittlich 4 Doppelstreifen im Bezirk Pankow unterwegs. Schon alleine diese Tatsache macht deutlich, dass die eigentlich notwendige inhaltliche, örtliche und quan­titative Kontrolldichte nur sporadisch aufrechtzuerhalten ist. Für Pankow sind nunmehr sechs zusätzliche Stellen für die Überwachung der Ein­hal­tung der Jugendschutzbestimmungen vorgesehen, wobei die Kontrolle des Nicht­rau­cherschutzes anlässlich von Jugendschutzkontrollen mit erledigt werden soll. Für die Überwachung der Umweltzone sind zwei zusätzliche Stellen avisiert.

Das jetzt in Rede stehende zusätzliche Personal könnte helfen, die bereits übertra­ge­nen Aufgaben intensiver zu bearbeiten. Gleichzeitig könnte im Rahmen der Ver­kehrs­überwachung auch die Kontrolle der Umweltzone erfolgen. Insgesamt ist aber einzuschätzen, dass auch die für den Außendienst zusätzlichen 8 Stellen nicht dazu führen werden, dass in Pankow sich an der beschriebenen Situa­tion etwas ändert. 
 

2. In welchem Umfang und mit welcher Qualität kann/können diese Aufgabe/en wahr­genommen werden?

Durch die Anhebung der Mitarbeiterzahl können die Kontrollen innerhalb der Um­welt­zone verstärkt werden, ohne die Kontrollen in den übrigen Bereichen des Bezir­kes Pankow zu vernachlässigen. Die Überwachung der Umweltzone könnte mit der erfor­derlichen Kontrolldichte und der erforderlichen Qualität durchgeführt werden. Die anderen zusätzlich zu erwartenden Aufgaben sind damit nur schwerpunktmäßig – also wie gehabt – zu erfüllen. 
 

3. Wenn Aufgaben aufgrund der personellen Situation nicht, oder nicht mit der not­wendigen Qualität wahrgenommen werden können, welche sind das aus Sicht des Bezirksamtes?

Auch mit dem angedachten Zugang von Dienstkräften für den Außendienst wäre die Kontrolle des Jugend- und des Nichtraucherschutzes allenfalls stichpunktartig mög­lich. Da mit den Dienstkräften eine wöchentliche Arbeitszeit von 96 Stunden (5 x 16 Stunden Montag bis Freitag, 2 x 8 Stunden Samstags und ggf. Sonntags) abzude­cken ist, wer­den in den Abendstunden nie Dienstkräfte in der Anzahl zur Verfügung stehen, um Kontrollen in größerem Umfang durchführen zu können.

Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass derartige Kontrollen derzeit wegen fehlender Rahmenbedingungen (Arbeitszeit lediglich bis 22.00 Uhr, keine Betretungsrechte für die Außendienstkräfte der Ordnungsämter) ohnehin nicht möglich sein werden.

Allerdings bleibt anzumerken, dass die Senatsinnenverwaltung derzeit eine Ände­rung der Rahmenarbeitszeit auf 6 – 24 Uhr anstrebt, mit heutigem Datum der Haupt­personal­rat diese Ausweitung jedoch abgelehnt hat. 
 

4. Was bedeutet die fortgesetzte Abschichtung von neuen Aufgaben auf die be­zirklichen Ordnungsämter ohne entsprechende personelle Untersetzung für be­reits bestehende Pflichtaufgaben, wie beispielsweise die Kontrolle des Alko­hol-Ausschank- und Verkaufsverbotes an Jugendliche?

Ein sich erweiterndes Aufgabenspektrum führt zur wachsenden Notwendigkeit von Prio­ritätenentscheidungen und zu im Durchschnitt zurückgehenden Verfolgungsin­tensitäten in den jeweils einzelnen Aufgabenbereichen. Dies wird dazu führen, dass die Einsatz­kräfte des Ordnungsamtes bei ihren Streifengängen sich selektiv um einige Sachver­halte kümmern und an anderen offensichtlichen Verstößen vorbeige­hen (müssen).

Auch durch die Schwerpunktsetzungen im Rahmen des Ordnungsplanes 2008/2009 wird das Bezirksamt Pankow grundsätzlich an dieser Situation nichts ändern können.

 

Jens-Holger Kirchner

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