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vdM

Zustände in Grünanlagen

Kleine Anfrage: KA-0722/VI

BV Matthias Zarbock, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Was hat das Bezirksamt unternommen, um u.a. den Anregungen der BVV entsprechend, weitere Beschädigungen von Grünflächen durch sog. Trampelpfade (mitunter Umgehungen von durch Witterungseinflüsse unpassierbar gewordenen Wegabschnitten oder eben auch sinnvolle Abkürzungen) dadurch zu begrenzen, dass diese dort, wo dem keine wichtigen Gründe entgegen stehen, in reguläre Wege verwandelt werden?
  2. Aus welchem Grund ist von den gut ein Dutzend Laternen der Grünfläche auf dem südlichen Teil des Antonplatzes seit dem Herbst 2010 nur eine einzige in Betrieb und was hat das Bezirksamt unternommen, um diesen Zustand zu verändern?
  3. In welchen Fällen hat das Bezirksamt wegen der Beschädigung von Grünanlagen im Rahmen von Baumaßnahmen im letzten Jahr Schadensausgleichsansprüche geltend gemacht?
  4. Mit welchen Auflagen ist die Genehmigung der Dauerbaustelle auf der Grünfläche vor dem Planetarium in der Prenzlauer Allee verbunden worden?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Finanzen, Personal und Umwelt

zu 1.

Das Amt für Umwelt und Natur reagiert auf die Bildung von Trampelpfaden und auf die teilweise witterungsbedingt schwierige Begehbarkeit von Wegen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten. Bei Baumaßnahmen werden bestehende so genannte Trampelpfade in die Planung einbezogen und durch Pflastermaterial befestigt (z.B. Humannplatz).

zu 2.

Nachdem das Amt für Umwelt und Natur in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur am 18.11.2010 über die ausgefallene Beleuchtungsanlage informiert wurde, ist die Störung umgehend der zuständigen Firma Alliander Stadtlicht gemeldet worden. Die Beauftragung, Bauüberwachung und Abrechnung der Störungsbeseitigung erfolgte durch die vorgenannte Firma. Die Beleuchtung wurde am 30.12.2010 instandgesetzt.

zu 3.

Das Amt für Umwelt und Natur hat in keinem Fall Schadenersatzausgleichsansprüche geltend machen müssen. Im Rahmen der Genehmigungen gemäß § 6 Grünanlagengesetz werden Auflagen für die Wiederherstellung der genutzten Teilflächen erteilt. Die Auflagen wurden in allen Fällen erfüllt.

zu 4.

Im Allgemeinen handelt es sich um die Wiederherstellung der Grünanlage wie sie sich im Zustand vor Nutzungsbeginn befunden hat. Aufgrund der Vielzahl der fachlichen Details wird auf eine konkrete Ausführung verzichtet. Sicher ist, dass die Firma Vattenfall den Rückbau der Baustraße sowie die Wiederherstellung der Grünanlage veranlassen wird. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird bezüglich der einzelnen Maßnahmen ein Ortstermin stattfinden, bei dem alle notwendigen Arbeiten festgelegt werden.

Matthias Köhne

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