Zum Hauptinhalt springen
vdM

Zuweisung Zentrale Aufnahmestelle Motardstraße II

Kleine Anfrage: KA-0282/VI

BV Ines Pohl, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele durch das BA Pankow von Berlin zugewiesene Personen lebten per 31.012.07, per 31.01.08, per 29.02.08 sowie per 31.03.08 in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in der Motardstraße?
  2. Welche Staatsangehörigkeiten besaßen die zugewiesen Personen? (Bitte Auflistung um die jeweilige Anzahl und die geschlechtsspezifische Zuordnung ergänzen.)
  3. Befanden sich Kinder oder Jugendliche im Sinne des KJHG und/ oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen unter den aus Pankow Zugewiesenen?
    Wenn ja, wie viele in den jeweils genannten Personengruppen?
  4. Wie vielen der unter Frage 1 benannten Personen wurde, entsprechend des BVV-Beschlusses der Drucksache Nr.: VI-0373/08,  in den jeweils genannten Zeiträumen die Möglichkeit eigenen Wohnraum zu mieten offeriert?
  5. Wie viele der unter Punkt 4 genannten Personen nahmen dieses Angebot  an?
  6. Wie viele der unter Punkt 4 genannten Personen leben/ lebten auf Grund der unter Punkt 5 erfragten positiven Entscheidung seit wann tatsächlich in eigenem Wohnraum?

Antwort des Bezirksamtes

Abt. Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

1. und 2.

Der Begriff „Zuweisung“ wird hier nicht als Erstzuweisung verstanden. Die Mehrzahl der vom Bezirksamt Pankow von Berlin betreuten Bewohner/innen der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in der Motardstraße 101A waren bereits in dieser Einrichtung untergebracht gewesen, als das Bezirksamt Pankow von Berlin zuständig wurde. Bei der Ermittlung der nachfolgenden Angaben wurden alle Bewohner/innen der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in der Motardstraße 101A berücksichtigt, die zum jeweiligen Stichtag vom Bezirksamt Pankow von Berlin betreut wurden.

In der nachfolgenden Tabelle wurden die nach Stichtagen, Nationalität und Geschlecht differenzierten Daten zusammengefasst. Die zwischenzeitliche Zunahme der Anzahl der vom Bezirksamt Pankow von Berlin betreuten Bewohner/innen der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in der Motardstraße 101A resultierte daraus, dass Bewohner/innen der Einrichtung aus der Zuständigkeit anderer Leistungsträger in die Zuständigkeit des Bezirksamtes Pankow von Berlin wechselten. Von den insgesamt 42 Bewohner/innen der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in der Motardstraße 101A, die im Zeitraum vom 31.12.2007 bis zum 31.03.2008 vom Bezirksamt Pankow von Berlin betreut wurden, wurden 18 Personen erstmals vom Bezirksamt Pankow von Berlin der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in der Motardstraße 101A zugewiesen. Seit dem 01.03.2008 erfolgte keine Erstzuweisungen mehr durch das Bezirksamt Pankow von Berlin.

 

Nationalität Geschlecht 31.12.200731.01.200829.02.2008 31.03.200818.04.2008
ungeklärtm88775
w
Algerienm111
w
Irakm11
w
Libanonm11233
w
Ghanam1111
w
Vietnamm1112161312
w33222
Chinam22222
w
Russ. F.m111
w
Elfenbeinküstem
w11111
Indienm33332
w
Iranm111
w
Türkeim1111
w
31.12.200731.01.200829.02.2008 31.03.200818.04.2008
Gesamtzahlen3435383428
davon:
Frauen 44333
Männer3031353125

3.

In der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in der Motardstraße 101A ist ein vietnamesisches Kind zusammen mit seiner Mutter untergebracht. Die Erstzuweisung erfolgte nicht durch das Bezirksamt Pankow von Berlin.

Bei keiner Person, die in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in der Motardstraße 101A lebte und vom Bezirksamt Pankow von Berlin betreut wurde, war durch amtsärztliches Gutachten festgestellt worden, dass ein Verbleib in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in der Motardstraße 101A aus medizinischen Gründen nicht möglich wäre. Trotzdem wurde einer Person im ersten Quartal dieses Jahres unter Würdigung bestehender gesundheitlicher Einschränkungen der Bezug einer eigenen Wohnung ermöglicht. 

4.

Bei der Gewährung von Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes – AsylbLG – ist immer zu beachten, dass der Gesetzgeber in § 3 AsylbLG als zentrale Bestimmung des AsylbLG das Sachleistungsgebot normiert hat. Hinsichtlich des eindeutigen Sachleistungsgebots ist kein Auslegungsspielraum gegeben. Der Gesetzgeber sieht ein Abweichen vom Sachleistungsgebot nur dann vor, soweit es nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich ist. Gründe, die im Ausnahmefall ein Abweichen von der vorrangigen Sachleistungsgewährung erforderlich machen würden, können durch objektive, zum Beispiel aus der Unterbringungssituation resultierende Sachverhalte oder durch subjektive, in der Person des Leistungsberechtigten liegende Umstände (insbesondere zwingende gesundheitliche Gründe) gegeben sein. Bloße Zweckmäßigkeitserwägungen vermögen nach den eindeutigen und zwingenden gesetzlichen Regelungen hingegen kein Abweichen vom Sachleistungsprinzip zu rechtfertigen.

Aus diesem Grund ist es rechtlich nicht zulässig, Personen, für die der Gesetzgeber eine Gewährung von Sachleistungen ausdrücklich vorsieht, die freie Wahl dahingehend einzuräumen, ob sie eine eigene Wohnung beziehen wollen oder nicht. Der Bezug einer eigenen Wohnung kommt für diese Personen deshalb nur in Betracht, wenn das Bewohnen einer eigenen Wohnung aus den vorgenannten Gründen und nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich ist.

Einer Person wurde aufgrund ihres Gesundheitszustandes die Möglichkeit der Wohnraumanmietung eingeräumt. Ein Mietverhältnis kam zum 01.03.2008 zustande.

5.

Da das „Offerieren“ der Anmietung eigenen Wohnraums gegenüber Personen, für die der Gesetzgeber grundsätzlich die Gewährung von Sachleistungen vorsieht, rechtlich nicht zulässig ist, wurde geprüft, ob Bewohner/innen der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in der Motardstraße 101A in eine andere Gemeinschaftsunterkunft umziehen möchten. Hierdurch soll auch sichergestellt werden, dass die Zentrale Aufnahmeeinrichtung in der Motardstraße 101A auch zukünftig immer in der Lage ist, ihrer Aufgabe als Aufnahmeeinrichtungen i.S.d. § 44 Asylverfahrensgesetz – AsylVfG – gerecht zu werden und neu in Berlin ankommende Asylbegehrende jederzeit aufnehmen zu können.

27 Personen wurden inzwischen gefragt, ob sie in ein anderes Wohnheim umziehen möchten. 11 Personen haben dieses Angebot angenommen. 10 Personen haben erklärt in der „Motardstraße“ bleiben zu wollen. Bei 6 Personen steht eine Entscheidung noch aus.

6.

Einer Person wurde aufgrund ihres Gesundheitszustandes die Möglichkeit der Wohnraumanmietung eingeräumt. Ein Mietverhältnis kam zum 01.03.2008 zustande.

 

Lioba Zürn-Kasztantowicz

Zurück zum Kopf der Seite