Zum Hauptinhalt springen
vdM

Bildung von Krankenhausbeiräten

7. Tagung der BVV

Ds. IV-172/01

Antrag
der Fraktion der PDS


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:  

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den gesetzlich vorgeschriebenen Krankenhausbeirat im Krankenhaus Prenzlauer Berg zu bilden. Der BVV ist darüber auf der 9. Tagung zu berichten.
 
Das Bezirksamt wird gebeten, im Rat der Bürgermeister die Bildung von Krankenhausbeiräten auch in anderen betroffenen Bezirke anzuregen.

Begründung:

Im Gesetz zur Bildung der Net-Ge-Kliniken für Berlin GmbH wird die Einrichtung von Krankenhausbeiräten vorgeschrieben. Diese Beiräte sollen aus dem für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglied des Bezirksamtes, fünf Verordneten des Bezirkes und sechs Beschäftigten des Krankenhausbetriebes bestehen. Ein solcher Beirat wird mindestens zweimal jährlich über wichtige Struckturfragen und Investitionsvorhaben informiert. Vor Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung haben, ist dem Beirat die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Im neuen Bezirk greift die Regelung für das Krankenhaus Prenzlauer Berg. Die demokratischen Mitwirkungsrechte sind umgehend zu sichern.

Zurück zum Kopf der Seite