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Gemeinsames Vorgehen von Sozialamt und Ordnungsdiensten bei Obdachlosigkeit

15. Tagung der BVV

Ds. VIII-0462

Antrag der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, ein gemeinsames Vorgehen von den Ordnungsdiensten und dem Sozialamt zu entwickeln, wenn die Ordnungsdienste bei obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum tätig werden. Das Sozialamt ist mit einzubeziehen und zu kontaktieren, wenn die Ordnungsdienste mit obdachlosen Menschen in Kontakt treten.

Begründung:

Wie aus der Kleinen Anfrage 0305/VIII (»Gemeinsames Vorgehen von Sozialamt und Ordnungsdiensten bei Wohnungslosigkeit«) hervorgeht, wird das Sozialamt nur vereinzelt kontaktiert, wenn die Ordnungsdienste bei obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum tätig werden. Da das Sozialamt den besten Überblick über Hilfsangebote und genaue Kenntnis der Ansprüche und Leistungsbezüge hat, und da es die Vermittlung an Einrichtungen oder Beratungsstellen vornimmt, ist es beim Tätigwerden bei obdachlosen Menschen unbedingt mit einzubeziehen. Ein abgestimmtes Vorgehen ermöglicht es dem Sozialamt, die Menschen vom ersten Moment an zu begleiten und ihnen ihre Möglichkeiten und eventuellen Ansprüche klar zu machen. Bloße Räumungsaufforderungen und das Aushändigen von Flyern sind keine dauerhaften Lösungen und verschieben oft nur den Standort der Personen, ohne dass sich etwas an der Situation verändert.

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