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Keine rechtsextremen Strukturen auf Pankows Sportanlagen

Drs. IX-1455

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht,

  1. die auslaufenden Nutzungsverträge von Vereinen bzw. Personen, zu denen in der Vergangenheit Erkenntnisse über Verbindungen zu rechtsextremen Strukturen vorlagen, nicht automatisch zu verlängern, sondern vor einer Entscheidung über eine weitere Nutzung der Sportflächen und -räume eine umfassende Prüfung vorzunehmen;
  2. dabei insbesondere zu prüfen, ob der Verein weiterhin sämtliche Voraussetzungen für die Nutzung öffentlicher Sportanlagen erfüllt. Hierzu gehören insbesondere:
    1. die Vertragstreue und Einhaltung des vereinbarten Nutzungszwecks,
    2. die tatsächliche Auslastung und Belegung der überlassenen Räume,
    3. die Einhaltung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) und der Haus- und Nutzungsordnung,
    4. die weiterhin bestehende Förderungswürdigkeit des Vereins (hier muss ggf. auch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport einbezogen werden),
    5. sowie die Frage, ob die konkrete Überlassung der Räume weiterhin im öffentlichen Interesse liegt;
  3. bei der Prüfung auch die wiederholten öffentlich dokumentierten Hinweise auf die Nutzung der Sportanlagen durch Personen aus der rechtsextremen Szene angemessen zu berücksichtigen und zu prüfen, ob und in welchem Umfang dadurch gegen vertragliche Verpflichtungen oder die geltenden Nutzungsregelungen verstoßen wird;
  4. bei festgestellten Verstößen gegen den Nutzungsvertrag, die SPAN oder sonstige verbindliche Regelungen alle zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen und insbesondere eine Verlängerung des Nutzungsverhältnisses nicht vorzunehmen, sofern die Voraussetzungen hierfür nicht mehr erfüllt sind und ggf. fristgerecht zu kündigen;
  5. im Falle einer Kündigung des Nutzungsvertrags die betreffenden Sportflächen und -räume nach den geltenden Vergabegrundsätzen neu zu vergeben und dabei anderen interessierten Sportvereinen und Sportorganisationen die Möglichkeit zu geben, sich um eine Nutzung zu bewerben;
  6. im Falle einer Kündigung des Nutzungsvertrags die freiwerdenden Nutzungszeiten transparent und öffentlich, insbesondere über das Pankower Sportstättenportal, auszuweisen;
  7. der Bezirksverordnetenversammlung über die Ergebnisse der Prüfung begründet zu berichten.

 

Einreichende: BV Dr. Jaana Stiller, BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer

Begründung:

In den vergangenen Monaten wurden erneut bekannte Rechtsextreme, unter anderem aus dem Umfeld des „III. Wegs“, auf dem Gelände der Sportanlage Rennbahnstraße beobachtet. Auch im Kissingenstadion fanden entsprechende Trainings statt. Aktuelle Recherchen und Veröffentlichungen deuten darauf hin, dass rechtsextreme Strukturen auch auf Pankower Sportanlagen wieder stärker in Erscheinung treten.

Diese Entwicklung ist nicht hinnehmbar. Öffentliche Sportanlagen dürfen keine Orte für die Vernetzung, den Aufbau oder die Verfestigung rechtsextremer Strukturen sein. Das Bezirksamt muss solche Entwicklungen ernst nehmen und darf sich nicht darauf beschränken, lediglich bestehende Regelungen zu kontrollieren.

Das Bezirksamt sollte deshalb bereits jetzt prüfen, ob die Verlängerung von Nutzungsverträgen mit Vereinen, in deren Umfeld rechtsextreme Strukturen festgestellt wurden, weiterhin im öffentlichen Interesse liegt und ob die bisher genutzten Räume nach Ablauf der Verträge anderen Sportvereinen oder Sportorganisationen zur Verfügung gestellt werden können.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Menschen allein aufgrund ihrer politischen Einstellung vom Sport auszuschließen. Entscheidend ist vielmehr, ob rechtsextreme Strukturen öffentliche Sportanlagen zur Vernetzung oder für entsprechende Aktivitäten nutzen und ob die jeweiligen Nutzer*innen sowie Vereine ihren Verpflichtungen aus Vertrag und Nutzungsordnung nachkommen. Bei der Vergabe sollte zudem berücksichtigt werden, welche Sportangebote in Pankow besonders gebraucht werden. Insbesondere Kinder-, Jugend- und Frauensport sowie Angebote für bislang unterrepräsentierte Gruppen sollten bei der Vergabe angemessen berücksichtigt und gestärkt werden.

Das Bezirksamt hat in den vergangenen Jahren bereits Maßnahmen ergriffen und Kontrollen durchgeführt. Wenn sich nun erneut zeigt, dass bekannte Rechtsextreme Pankower Sportanlagen nutzen, muss die bisherige Strategie überprüft und ggf. müssen neue, wirksamere Maßnahmen ergriffen werden. Öffentliche Sportflächen müssen allen Pankower*innen zur Verfügung stehen, nicht rechtsextremen Netzwerken.

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