Gemeinsam für Kinder und Jugendliche – Eine BVV-Sitzung im Jahr für die Anliegen unserer jüngsten Bürger*innen
Drs. IX-1304
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow beschließt, einmal jährlich eine außerordentliche Sitzung zu kinder- und jugendpolitischen Themen durchzuführen.
Das Bezirksamt soll in dessen Bericht zur Sitzung insbesondere auf die Umsetzung des Aktionsplanes der Kinderfreundlichen Kommune eingehen. Nach Abschluss der Umsetzung des Aktionsplanes, soll das Bezirksamt darlegen, wie die Umsetzungen erhalten und gestärkt werden und welche weiteren geschäfts- und fachbereichsübergreifenden Maßnahmen erarbeitet werden, um die Pankower Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien in ihren Rechten zu stärken und gezielt zu unterstützen. Im Weiteren sind auch die Berliner Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt und sich daraus ergebene Umsetzungen und Maßnahmen darzulegen und voranzutreiben.
Die Fachausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung, sollen analog mindestens einmal jährlich im Rahmen ihrer ordentlichen Sitzungen zu den Umsetzungen der Kinderfreundlichen Kommune und weiteren Vorhaben, die ihre Themengebiete mit einschließen, beraten und sich ebenfalls daran beteiligen fachübergreifende Maßnahmen für die jüngsten Mitbürger*innen zu realisieren.
Die Fraktionen sind im Rahmen der geforderten Sondersitzung der Bezirksverordnetenversammlung mit Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendpolitik angehalten themenspezifische Anträge einzubringen, die die Umsetzung der Kinderrechte in Pankow vorantreiben: das Recht auf Gleichheit, Fürsorge und Förderung, Bildung und Meinungsbildung, Teilhabe und Beteiligung, Gesundheitsversorgung, gewaltfreies Aufwachsen, besonderen Schutz und Hilfe sowie das Recht auf Spiel und Freizeit.
Kindern und Jugendlichen soll im Rahmen der Sitzung die Möglichkeit gegeben werden, Fragen zu stellen und sich an den Debatten zu beteiligen.
Einreichende: BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer
Begründung:
2019 beschloss die Bezirksverordnetenversammlung, das Pankow sich auf die Auszeichnung als „Kinderfreundliche Kommune“ der Vereinten Nationen bewerben solle. Der Bezirk machte sich dann zwischen 2020 und 2023 auf den Weg und erarbeitete in einem umfangreichen Erarbeitungs- und Beteiligungsverfahren einen Aktionsplan. 2024 wurde Pankow dann endlich das UN-Siegel der Kinderfreundlichen Kommune verliehen. Diesen Aktionsplan gilt es bis 2027 umzusetzen. Die umgesetzten Maßnahmen sollen jedoch langfristig und somit auch über 2027 wirken, um aus Pankow einen grundlegend kinderfreundlichen Bezirk zu machen. Im Zentrum steht die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland seit 2010 uneingeschränkt gelten. Die Umsetzung des Aktionsplanes erfordert ein geschäfts- und fachbereichsübergreifendes Agieren, wie bspw. bei der sozialräumlichen Öffnung von Schulen oder der Etablierung von Jugendorten.
Doch auch abseits der kinderfreundlichen Kommune gibt es Vorhaben und vor allem gesetzliche Vorgaben, die nur geschäfts- und fachbereichsübergreifend erfüllt werden können. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen wäre ohne Meldeketten und Kooperationen mit Schulen kaum möglich. Die Hilfeplanung benötigt ebenfalls das Zusammenwirken von Akteur*innen aus den unterschiedlichen Fachämtern des Bezirksamtes, Bildungseinrichtungen sowie Sozial- und Jugendhilfeträgern – insbesondere im Übergang in die berufliche Bildung und ins Erwachsenenalter. Die Frühen Hilfen Pankow arbeiten wiederum eng mit dem Gesundheitsamt zusammen und beteiligen sich auch an Kooperationen mit externer medizinischer Expertise, wie der Schreibabyambulanz der Charité. In der Eingliederungshilfe ist insbesondere die Schnittstelle zwischen Jugend und Schule sowie in die Erwachsenenhilfe mit verbindlichen Absprachen auszugestalten, um Zuständigkeitsklärungen zu minimieren und einen nahtlosen Übergang der Hilfen zu gewährleisten. Das Thema Barrierefreiheit ist hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Dimensionen bzgl. baulicher und räumlicher, digitaler und kommunikativ-sprachlicher Barrierefreiheit als übergreifende Gesamtaufgabe breit und für alle Altersgruppen zu bearbeiten – das gilt auch für die Verkehrsberuhigung sowie die Schaffung, den Erhalt und die Nutzung von Grünflächen und Naherholungsgebieten im Bezirk.
Um diesem rechtskreisübergreifenden und interdisziplinären Ansatz gerecht zu werden, braucht es eine genauso aufeinander bezogene politische Ausrichtung und Schwerpunktsetzung. Dies ist aber regelmäßig nicht der Fall. In der Praxis wird die Umsetzung der Kinderfreundlichen Kommune und die Ausgestaltung der dazugehörigen Schnittstellenarbeit mehrheitlich im Rahmen der Jugendhilfe verstanden. Dabei legt auch die 1999 erarbeitete Berliner Leitlinie für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt fest, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen zu berücksichtigen sind; dass der besondere Schutz des Kindeswohls und die Förderung von Kindern und Jugendlichen leitendes Prinzip für jegliches Verwaltungshandeln ist.
Obwohl die BVV selbst beschlossen hat, Pankow zu einer Kinderfreundlichen Kommune zu machen, befasst sie sich selbst zu wenig mit den dazugehörigen Herausforderungen und Möglichkeiten. Letztlich wurden für die Umsetzung der Kinderfreundlichen Kommune weder personell noch finanziell ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt. Die Realisierung wesentlicher Ziele der Kinderfreundlichen Kommune ist dadurch stark gehindert bis gefährdet. Insbesondere aber in Zeiten der Politikverdrossenheit, muss der heranwachsenden Generation mit klaren Ergebnissen gespiegelt werden, dass ihr Recht auf Beteiligung nicht nur ein Recht auf ein einfaches Gehörtwerden ist, sondern ein Recht auf Selbstverwirklichung und Selbstermächtigung, das die Politik ernst nimmt, für das die Politik die Rahmenbedingungen setzt und dann auch entsprechende Ergebnisse produziert. Die Beschlussfassung zur Kinderfreundlichen Kommune 2019 war somit nicht das Ende der politischen Arbeit und Verantwortung der BVV bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Pankow, sondern ihr Anfang und vor allem eine Selbstverpflichtung.
