IEK Romain-Rolland-Straße: Kleingartenanlage "Freies Land" schützen
Drs. IX-1426
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Erstellung des Innenentwicklungskonzeptes Romain-Rolland-Straße keine Bebauung von Kleingartenanlagen vorzusehen und in den Planungen für die Straße Am Steinberg sich auf seinen festgesetzten Status im Radvorrangnetz zu fokussieren und in der Funktion auch den Anschluss an die Romain-Rolland-Straße zu entwickeln.
Einreichende: BV Frederik Bordfeld, BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer
Begründung:
Das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Romain-Rolland-Straße verfolgt das Ziel, ein gewerblich geprägtes Gebiet am Eingang des Ortsteiles Heinersdorf zu einem lebendigen Nahversorgungszentrum weiterzuentwickeln. Für die im IEK ebenfalls erfassten Flächen entlang der Straße Am Steinberg ist ein vergleichbares Entwicklungs- oder Neustrukturierungspotenzial hingegen nicht erkennbar.
Die im IEK vorgesehene Bebauung der Kleingartenanlage (KGA) „Freies Land" steht im Widerspruch zu den langfristigen Planungen des Landes Berlin, wie sie im geltenden Flächennutzungsplan (FNP) festgesetzt sind. Zwar weist der Kleingartenentwicklungsplan für diese Anlage eine potenzielle Inanspruchnahme für verkehrliche Infrastruktur aus (Netzelement 3), doch wird dieses Netzelement ausdrücklich als „aktuell zurückgestellt" bezeichnet. Im laufenden FNP-Änderungsverfahren 09/17 „Neues Stadtquartier Blankenburger Süden zwischen den Ortskernen Blankenburg und Heinersdorf" findet das Netzelement 3 überdies keinerlei Berücksichtigung mehr.
Darüber hinaus ist der betreffende Abschnitt der Straße Am Steinberg im gültigen Radverkehrsplan des Landes Berlin als Teil des Radvorrangnetzes ausgewiesen. Diese planungsrechtlich bedeutsame Funktion bleibt in den vorliegenden IEK-Planungen unberücksichtigt.
Das am 9. März 2026 in Kraft getretene Gesetz zum Erhalt von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen in Berlin schreibt vor, dass für wegfallende Parzellen ein Ersatz im Einzugsbereich der bestehenden Anlage vorzusehen ist. Dem aktuellen IEK-Entwurf ist eine solche Ersatzplanung nicht zu entnehmen.
Es ist nicht nachvollziehbar und mit den geltenden landes- und bezirklichen Planungsgrundlagen nicht vereinbar, dauerhaft und langfristig gesicherte, im Eigentum des Landes Berlin befindliche Kleingartenanlagen mit Planungen zu überziehen, die dem Flächennutzungsplan widersprechen, keinen adäquaten Kleingärtenersatz vorsehen und einem Verkehrsprojekt dienen, das — mit Ausnahme des Radverkehrs — in seiner Netzwirkung als so nachrangig eingestuft wird, dass die Senatsverwaltung es selbst zurückgestellt hat. Das Bezirksamt wird daher aufgefordert, die Flächen der KGA „Freies Land" nicht als Wohnbaupotential zu markieren und das Konzept entsprechend anzupassen.
