Keine Übertragung hoheitlicher Aufgaben an private Sicherheitsdienste – Öffentliche Sicherheit gehört in öffentliche Hand
Drs. IX-1303
1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Beauftragung privater Sicherheits- oder Ordnungsdienstleister für öffentliche Aufgaben im Bezirk Pankow dauerhaft zu unterlassen.
Dazu zählen insbesondere Aufgaben im öffentlichen Raum, die faktisch eine Kontroll-, Ordnungs- oder Eingriffsbefugnis gegenüber Bürger*innen beinhalten (z. B. im Umgang mit obdachlosen Menschen, Kontrolltätigkeiten in Parks oder Grünanlagen, Ansprech-Funktionen mit ordnungsrechtlicher Außenwirkung).
2. Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftige Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitsgipfels (Maßnahmekategorie M5 – „Parkläufer und Prävention“) erst nach Zustimmung der BVV bzw. ihrer Gremien und vor allem als sozialräumliche und präventive Maßnahmen durchzuführen, z. B. durch: Sozialarbeitende bzw. Träger der Sozialen Arbeit, Streetwork- und Präventionsprojekte, Stadtteil- oder Gemeinwesenarbeit.
3. Das Bezirksamt stellt sicher, dass öffentliche Aufgaben ausschließlich durch Angehörige des öffentlichen Dienstes mit entsprechender Ausbildung, Rechtskenntnis, Kennzeichnungspflicht und demokratischer Kontrolle durchgeführt werden.
Einreichende: BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer
Begründung:
Die Kleine Anfrage KA-1159/IX hat deutlich gemacht, dass das Bezirksamt Pankow im Rahmen der Maßnahmen des Sicherheitsgipfels 2023 den privaten Sicherheitsdienst „SGB Schutz und Sicherheit“ einsetzt. Auch wenn das Bezirksamt betont, dass keine ordnungsrechtlichen Aufgaben übertragen worden seien, zeigt die konkrete Aufgabenbeschreibung, die im öffentlichen Raum stattfindende Präsenz und die Wahrnehmung durch Betroffene – insbesondere obdachlose Menschen – eindeutig eine hoheitliche Außenwirkung.
1. Öffentliche Aufgaben sind nicht privatisierbar:
- Nach Berliner Landesrecht dürfen hoheitliche Aufgaben – insbesondere ordnungsrechtliche Tätigkeiten – nicht auf Private übertragen werden.
- Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG Berlin): hoheitliche Befugnisse (Betreten, Befragen, Platzverweise etc.) dürfen nur Behördenmitarbeiter*innen mit gesetzlicher Befugnis ausüben.
- Kennzeichnungspflicht für öffentliche Sicherheitsbehörden (§ 9 Abs. 1 ASOG / Durchführungsverordnungen)
- Transparenz, Verantwortlichkeit und Nachvollziehbarkeit sind zwingend gesetzlich geregelt
- für private Dienstleister existiert keine solche demokratische Kontrolle.
- Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz („Wesentlichkeitsgrundsatz“)
- wesentliche hoheitliche Aufgaben sind Kernaufgaben des Staates und dürfen nicht privatisiert werden.
- Selbst wenn einem privaten Anbieter formal keine Eingriffsbefugnisse übertragen werden, entsteht eine faktische Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, sobald er im öffentlichen Raum kontrollierend, ordnend oder gegenüber vulnerablen Gruppen einschüchternd wirkt.
- Genau dies beschreibt das Bezirksamt selbst in der Antwort auf Frage 4 der Kleinen Anfrage.
2. Auswirkungen auf besonders schutzbedürftige Personen
- Gerade im Umgang mit obdachlosen Menschen ist der Einsatz privater Sicherheitsdienste besonders problematisch.
- Der Staat hat Schutzpflichten – keine Abwehrkompetenzen gegenüber marginalisierten Gruppen. Private Sicherheitsdienste verfügen weder über:
- sozialarbeiterische Expertise,
- deeskalationsorientierte Qualifizierung im Umgang mit vulnerablen Personengruppen,
- demokratische Rechenschaftspflicht.
- Stattdessen entsteht der Eindruck, dass sozialpolitische Aufgaben „ausgelagert“ werden – entgegen sozialrechtlicher Standards.
3. Aufgaben des AOD sind klar ordnungsrechtlich
- Das Bezirksamt beschreibt selbst die Aufgaben des AOD:
- Überwachung des öffentlichen Raums, Ahndung von Ordnungsverstößen, Platzverweise, Bußgelder, Kontrolle von Grünanlagen.
- Diese Tätigkeiten sind klar hoheitlicher Natur.
- Wenn private Dienstleister „zur Unterstützung“ in denselben Einsatzräumen arbeiten, verschwimmen die Grenzen – und damit die Rechtsklarheit.
4. Einsatz privater Sicherheitsdienste ist weder nachhaltig noch finanziell gesichert
- Die Finanzierung über Mittel des Sicherheitsgipfels ist nur bis 31.12.2025 gesichert – selbst das Bezirksamt räumt ein, dass eine Verstetigung unklar ist.
- Nachhaltige Lösungen müssen daher auf Personalaufbau, Prävention und soziale Arbeit setzen – nicht auf zeitlich befristete Privatbeauftragungen.
