Kellerbrand Stargarder Straße - Unterstützung für die betroffenen Familien

Drs. IX-1345

Das Bezirksamt wird ersucht Maßnahmen zu ergreifen, um Eigentümer und Hausverwaltung des Mietshauses Stargarder Straße 73 zur Reparatur des im Keller erfolgten Brandschadens zu bewegen. Reparaturen müssen unverzüglich begonnen und Strom- und Gasversorgung im Gebäude so weit wiederhergestellt werden, dass eine umgehende Rückkehr der Mieter*innen in ihre Wohnungen und die Wiedereröffnung der beiden ebenfalls betroffenen Gewerbe im Gebäude erfolgen kann. Informationen zur Instandsetzung sollen transparent, allgemeinverständlich und mit klarer Zeitschiene an die betroffene Hausgemeinschaft, inklusive der Gewerbetreibenden, kommuniziert werden.

Das Bezirksamt soll zudem eine mögliche Zweckentfremdung von Wohnungen oder erhaltungsrechtlich unzulässige Änderung der Nutzung von Wohnungen im Gebäude prüfen; inbegriffen einer Klärung der Frage, ob die stattfindenden Renovierungsarbeiten in einzelnen Wohnungen des Gebäudes und die geplante vollumfängliche Sanierung der Elektro-, Wasser- und Heizungsleitungen zur Wiederherstellung der Mietsache notwendig sind oder die Instandsetzung unverhältnismäßig verzögern.

Darüber hinaus soll das Bezirksamt bei einem Vor-Ort-Termin den Schaden selbst begutachten und hierzu eigene Feststellungen treffen, um auch hierüber eine Klärung bezüglich bestehender Haftungs- und Zuständigkeitsfragen herbeiführen zu können.

Bei Bestehen einer Verdrängungssituation hat das Bezirksamt wirksame Maßnahmen zum Schutz der Mieter*innen zu ergreifen. Die betroffenen Mieter*innen sollen aktiv bei der Durchsetzung ihrer Mieter*innenrechte unterstützt werden, insbesondere bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen für Zeitmietverträge für Wohnraum und der Bereitstellung von Ersatzwohnungen. Hierfür ist eine kurzfristige personelle Verstärkung des Wohnungsaufsicht zu prüfen und sofern möglich umzusetzen.

 

Einreichende, Linksfraktion: BV Maria Bigos, BV Frederik Bordfeld, BV Maximilian Schirmer

Einreichende, Bündnis 90/Die Grünen: BV Almuth Tharan, BV Paul Schlüter, BV Silke Gänger

Begründung:

Am 24.01.2026 hat es im Keller eines Mietshauses in der Stargarder Straße 73 gebrannt. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, aber das gesamte Gebäude ist seitdem ohne Strom und Gas. Rund 40 Familien und insgesamt 120 Menschen mussten evakuiert werden und seitdem in Hotels, bei Freunden oder auch Familie außerhalb von Berlin untergekommen sind. Zudem sind zwei etablierte Gewerbe, ein Café und ein Falafelimbiss, aufgrund der Brandfolgen geschlossen.

Der Brandfall ging von einem klar identifizierten Kabel im Keller aus. Anstatt aber den eindeutig umgrenzten Schaden zu beheben und den Mieter*innen eine schnelle Rückkehr in ihre ansonsten unbeschadeten Wohnungen zu ermöglichen, will die Hausverwaltung alle Elektro- und Gasleistungen sanieren. Die Abläufe bleiben unverständlich und es mangelt an einer zeitlichen Perspektive. Auch hat die Hausverwaltung erst auf Initiative von Mieter*innen und des Sozialamtes eine Mietminderung in Aussicht gestellt.

Parallel tauchen im Internet Inserate für möblierte Wohnungen im selben Haus auf. Zudem finden derzeit Renovierungen von Wohnungen im Gebäude statt, während beim Brandschaden im Keller nichts passiert. Es besteht daher Grund zur Annahme, dass die Verzögerung der Reparaturen mit einer ggf. bestehenden Zweckentfremdung von Wohnraum bzw. mit einer Verdrängungssituation in Verbindung steht, der es angesichts der angespannten Mietsituation in Berlin und insbesondere im Prenzlauer Berg entschieden und aktiv entgegenzuwirken gilt. Das Gebäude befindet sich in einem sozialen Erhaltungsgebiet. Zudem hat der Berliner Senat verkündet, möbliertes Kurzzeitwohnen künftig unter generellen Genehmigungsvorbehalt zu stellen.

Der Geschäftsbereich Stadtentwicklung nimmt die Hinweise auf eine ggf. bestehende Zweckentfremdung ernst, kann aber nur mit verbesserten Personalschlüssel wirksam handeln. Eine kurzzeitige Abordnung von Personal in die Wohnungsaufsicht käme letzten Endes auch dem Bezirkshaushalt zugute. Denn derzeit übernimmt das Sozialamt in einigen Fällen die Kosten für eine alternative Unterbringung, die mit weiteren Verzögerungen der notwendigen Reparaturmaßnahmen entsprechend ansteigen.

Dahingehend sollte von Seiten des Bezirksamtes auch die Beauftragung der Erstellung eines unabhängigen Gutachtens zur Brandursache gezogen werden, wodurch auch derzeit strittige Haftungs- und Zuständigkeitsfragen geklärt werden könnten. Es bestehen derzeit unterschiedliche Auskünfte zur Ursache und vor allem zum Ausmaß des Schadens und es ist strittig, ob eine vollumfängliche Sanierung aller Elektro-, Heizungs- und Wasserleitungen mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) tatsächlich notwendig ist. Eine unabhängige Feststellung wäre für das Bezirksamt auf Basis des Wohnungsaufsichtsgesetzes Berlin (WoAufG Bln) möglich und in diesem Fall geboten.