Obdachlose und wohnungslose Menschen bei der Wahrnehmung ihres Wahlrechtes unterstützen
Drs. IX-1346
Das Bezirksamt wird ersucht,
- an geeigneten Orten in der Öffentlichkeit niederschwellig über die Möglichkeiten der Wahrnehmung des Wahlrechts für obdachlose und wohnungslose Menschen zu informieren,
- ausdrücklich die Möglichkeit von Sammelanträgen für die Eintragung in das Wahlregister durch Dritte (z. B. soziale Einrichtungen) zu fördern und hierfür die notwendigen Verfahrenswege zu erleichtern,
- in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Wohnungslosenhilfe und durch die Straßensozialarbeit praktische Unterstützung bei der Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie bei der Ermöglichung der Stimmabgabe anzubieten,
- in diesem Zusammenhang mittellose und obdachlose Menschen bei der Neuausstellung von Personaldokumenten zu unterstützen, geeignete Beratungs- und Hilfsangebote bereitzustellen, Zugänge zu bestehenden Sozialsystemen aufzuzeigen und den Betroffenen zugänglich zu machen.
Einreichende: BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer
Begründung:
Obdachlose und wohnungslose Menschen sind häufig von politischer Teilhabe ausgeschlossen, obwohl auch ihnen das Wahlrecht zusteht. Hürden wie fehlende Meldeadressen, unzureichende Informationen oder bürokratische Hindernisse erschweren die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Teilnahme an Wahlen. Zudem fehlen vielen obdachlosen Menschen gültige Ausweisdokumente, die für die Wahlteilnahme sowie für den Zugang zu sozialen Leistungen notwendig sind.
Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die Zusammenarbeit mit sozialen Trägern und die Vereinfachung von Antragsverfahren – etwa durch die Zulassung von Sammelanträgen – kann die Wahlbeteiligung dieser Personengruppe gestärkt werden. Gleichzeitig trägt die Unterstützung bei der Beschaffung von Personaldokumenten nicht nur zur politischen Teilhabe bei, sondern auch zur gesellschaftlichen Integration und zum Zugang zu existenziellen Hilfsangeboten bei.
