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Schulwegsicherheit in Pankow an Hauptstraßen sicherstellen

Drs. IX-1429

Gemeinsamer Antrag der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, auf Grundlage des bezirklich erstellten „Datenprojekt Fußverkehr“ alle hochfrequentierten Schulwege, die sich an Hauptverkehrsstraßen befinden und an denen noch kein Tempo 30 gilt, zu identifizieren. Anschließend soll sich das Bezirksamt an die zuständige Senatsverwaltung wenden und sich für die Einrichtung von Tempo 30 zu den Schulzeiten in diesen Straßenabschnitten einsetzen.

 

Einreichende:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: BV Almuth Tharan, BV Paul Schlüter, BV Jan Drewitz

Linksfraktion: BV Maximilian Schirmer, BV Maria Bigos, BV Wolfram Kempe

 

Begründung:

Die Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg muss oberste Priorität haben. Besonders an Hauptverkehrsstraßen sind Schulkinder durch hohes Verkehrsaufkommen und zu hohe Geschwindigkeiten noch immer einem unnötigen Risiko ausgesetzt. Wir können es uns nicht leisten, Gefahrenstellen erst dann zu adressieren, wenn es bereits zu Unfällen gekommen ist. Es liegt in der Verantwortung des Bezirks, präventiv zu handeln und die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen aktiv zu schützen.

Die aktualisierte Verwaltungsvorschrift zur StVO sieht vor: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit auch entlang hochfrequentierter

Schulwege in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen)“1 Das bereits im Bezirk existierende „Datenprojekt Fußverkehr“ (siehe auch Bild „Schulweganalyse“ bietet eine hervorragende, faktenbasierte Grundlage, aus der die hochfrequentierten Schulwege hervorgehen. Mit diesem Wissen sollte sich der Bezirk nun bei der für die übergeordneten Straßen zuständigen Senatsverwaltung um die Einrichtung von Tempo 30 an den betroffenen Straßen einsetzen.


1Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 3. April 2025, 13a

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