Sicherung des Weiterbetriebs der Pratergalerie durch Abschluss eines Vertrags mit der BIM

Dringlichkeitsantrag - Drs. IX-1317

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die erforderlichen Schritte einzuleiten, um gemeinsam mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) einen Vertrag über die Nutzung der Liegenschaft der Pratergalerie abzuschließen.

Der Vertrag soll die dauerhafte Sicherstellung des Betriebs der Pratergalerie als kulturelle Einrichtung im Bezirk gewährleisten.

Ziel ist es, den Fortbestand der Galerie zu sichern.

Einreichende: BV Jurik Stiller, BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer

Begründung der Dringlichkeit: 

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem drohenden Verlust der Räumlichkeiten und der bestehenden Unsicherheit für Mitarbeitende, Förderstrukturen und die kulturelle Öffentlichkeit. Der gesamte Sachverhalt wurde erst nach Ende der Frist zur Einreichung von Drucksachen bekannt.

Begründung:

Die Pratergalerie ist eine seit Jahrzehnten etablierte kulturelle Einrichtung mit bezirklicher Bedeutung. Derzeit droht ihre Schließung, da bislang kein verbindlicher Nutzungsvertrag zwischen dem Bezirk und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) besteht. 

Durch das Ausbleiben dieses Vertrags entsteht die Gefahr, dass der Betrieb der Galerie mangels rechtlicher Grundlage beendet wird.

Ein solches Vorgehen widerspräche den Grundsätzen des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG), nach dem bezirkliche Einrichtungen nicht ohne Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegeben, geschlossen oder übertragen werden dürfen (§ 12 Abs. 2, Nr. 12 BezVG).

Da hier ein Verhalten des Bezirksamts vorliegt, das faktisch auf eine Schließung der Galerie hinausläuft, ohne dass die BVV beteiligt wurde, ist dringendes Handeln erforderlich.

Nur durch den zügigen Abschluss eines Nutzungsvertrags mit der BIM kann die rechtliche und organisatorische Grundlage für den Weiterbetrieb der Pratergalerie gesichert werden.