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Schule

Pankow ist ein stetig wachsender Bezirk und Heimat zahlreicher Familien. Bei uns leben – im Berliner Vergleich – die meisten Kinder und Jugendlichen. Der Ausbau der Schulen im Bezirk sowie die Sanierung des Schulbestands sind wichtige Themen der Bezirkspolitik. Bei der Schaffung neuer Schulplätze setzen wir auf die Gründung von Gemeinschaftsschulen mit Ganztagsangeboten. Aktuelle Themen sind vor allem die fehlenden Schulplätze im laufenden Schuljahr.

Hier finden Sie alle unsere Anträge und Anfragen, sowie alle Meldungen mit Bezug zu Schule und Bildung.

Flächen für Schulbau

Kleine Anfrage: KA-1073/VIII

BV Matthias Zarbock, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Immobilien im Besitz der Öffentlichen Hand, die für den Neubau von Schulen geprüft wurden und sich (insbesondere bei Grundschulen) in Gebieten mit einem hohen Bedarf nach neuen Schulplätzen befinden, mussten auf Grund der Raum-/Flächenvorgaben des Musterraumprogramms bzw. der Rahmenbedingungen der Schulbauoffensive verworfen werden?
  2. Gibt es ein Verfahren, bei geringfügigen Unterschreitungen der zur Verfügung stehenden Fläche Ausnahmen zu beantragen und wenn ja: Welche Gründe für Ausnahmen werden ggf. anerkannt?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit

Zu 1.:

Im Vorfeld der Anmeldung von Investitionsvorhaben für Schulbauten erstellt das Bezirksamt, hier KIS im Stadtentwicklungsamt, grundsätzlich Machbarkeitsstudien, um die Umsetzung des Bauvorhabens gemäß jeweils aktuellem Musterraum- und Musterfreiflächenprogramm der Senatsverwaltung SenBJF zu prüfen. Das Bezirksamt meldet nur Maßnahmen an, wo die Machbarkeit nachgewiesen ist. Deshalb sieht das Bezirksamt derzeit keine Veranlassung geprüfte Grundstücke bzw. bestätigte I-Maßnahmen aufgrund veränderter Vorgaben der Sen-BJF zu verwerfen. Deshalb wurde bisher im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) kein Schulbaugrundstück im Bezirk verworfen.

Mit der Neuauflage des Musterraumprogramms (MRP) von SenBJF in 2019 haben sich die Anforderungen an die Schulgrundstücksgrößen geändert. Bereits im Investitionsprogramm aufgenommene bezirkliche Schulbauvorhaben sind dadurch in Einzelfällen in die zeitliche Verzögerung gefallen. Gestrichen wurde aber bislang keines der Projekte. Vielmehr versucht das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Senatsverwaltungen, mithilfe von Anpassungen der Vorgaben und unter Berücksichtigung der Anforderungen an das Musterfreiflächenprogramm, mit den vorhanden Grundstücken entsprechend weiter zu agieren. Dazu hat das Bezirksamt wiederholt, auf die nunmehr »zu kleinen« Grundstücke im Bezirk hingewiesen. Das Thema wurde daher auch bereits mehrfach in der Taskforce Schulbau debattiert. Auch aufgrund der Pankower Initiative hat die Taskforce am 23. Juni einen Beschluss zu einem Raumprogramm »Kompakte Schule« gefasst, wobei Abweichungen vom aktuellen MRP möglich sind. Nunmehr soll mit erneuten Machbarkeitsstudien an Pankower Standorten überprüft werden, ob das angepasste MRP ausreichend für die Realisierung der Schulbaumaßnahmen auf den entsprechenden Grundstücken ist.

Zu 2.:

Im MRP ist jeweils gekennzeichnet, welche Flächen zwingend und welche optional nachgewiesen werden müssen. Die Senatsverwaltung SenBJF hat im Musterfreiflächenprogramm festgelegt, dass es Flächeneinsparungen bei Grundstücksknappheit ausschließlich im Bereich der Außensportanlagen geben kann: »Bei zu geringer Gesamtgrundstücksfläche sind die Außensportflächen zu kombinieren bzw. zu reduzieren«.

Das aktuelle MRP von 2019 bedeutet allerdings einen deutlichen Flächenaufwuchs im Vergleich zu vorherigen MRP (siehe Compartement-Schule), so dass durch geringfügige Unterschreitung bzw. Kombination von Schulaußenanlagen die Problematik der »zu kleinen« Grundstücke nicht gelöst werden konnte. Deshalb wurde, wie unter Frage 1 erwähnt, ein angepasstes MRP »Kompakte Schule« entwickelt. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls ein Prüfschema zur Umsetzung beschlossen worden. Dabei ist zu prüfen, ob das MRP 2019 (Compartement-Schule) bzw. das MRP Holzbaumodulschule umsetzbar sind. Des Weiteren ist zu prüfen, ob ggf. die Schulsporthalle auf einem gesonderten Grundstück errichtet werden kann. Erst wenn diese Prüfungen negativ ausfallen, kann eine »kompakte Schule« errichtet werden. Dazu werden (siehe oben) noch Machbarkeitsstudien erstellt.


Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat

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