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Schule

Pankow ist ein stetig wachsender Bezirk und Heimat zahlreicher Familien. Bei uns leben – im Berliner Vergleich – die meisten Kinder und Jugendlichen. Der Ausbau der Schulen im Bezirk sowie die Sanierung des Schulbestands sind wichtige Themen der Bezirkspolitik. Bei der Schaffung neuer Schulplätze setzen wir auf die Gründung von Gemeinschaftsschulen mit Ganztagsangeboten. Aktuelle Themen sind vor allem die fehlenden Schulplätze im laufenden Schuljahr.

Hier finden Sie alle unsere Anträge und Anfragen, sowie alle Meldungen mit Bezug zu Schule und Bildung.

Gremien und Verwaltungsarbeit der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen

Kleine Anfrage: KA-0771/VIII

BV Paul Schlüter, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Im Jugendförder- und Beteiligungsgesetz sind mehrere Richtwerte bzw. Standards definiert worden. Unter anderem die Festlegung, dass Leiter*innen von Einrichtungen 70 % ihrer Arbeitszeit als Leistungsstunde abzurechnen haben und 30 % als Verwaltungsarbeit. Ich möchte vorab klarstellen, dass diese Fragen keine Wertigkeit enthalten und auch nicht über Sinn und Zweck urteilen sollen. Es geht lediglich um eine Aufstellen.

Daher frage ich das Bezirksamt:

  1. Mit den 30 % Verwaltungstätigkeit bei der leitenden Person einer Einrichtung sollen welche Aufgaben konkret abgedeckt werden?
  2. Mit den 20 % Verwaltungstätigkeit bei »normalen« Mitarbeiter*innen sollen welche Aufgaben konkret abgedeckt werden?
  3. Welche Gremien gibt es zur Vernetzung und Koordinierung der Jugendarbeit im Bezirk Pankow?
    1. Welche Gremien müssen Leiter*innen besuchen?
    2. Welche von diesen Gremien sind gesetzlich vorgeschrieben?
    3. Wie häufig treffen sich diese Gremien?
  4. Welche fachlichen Arbeitsgemeinschaften gibt es?
    1. Wie häufig treffen sich diese Arbeitsgemeinschaften?
  5. Welche Berichte müssen in welchen Abständen durch die Einrichtungen eingereicht werden?
    1. Wie unterscheidet sich die Berichtspflicht der kommunalen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen von denen in freier Trägerschaft?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Jugend, Wirtschaft und Soziales

Zu 1.:

Ausgangsbasis ist das Jugendfördergesetz mit den Ausführungen zum Fachstandard »Qualität«.

Auszug aus dem Jugendfördergesetz:

§ 6 c Angebotsformen der Jugendarbeit

(1) Angebote der Jugendarbeit sind insbesondere in den folgenden fünf Angebotsformen vorzuhalten:

1. standortgebundene offene Jugendarbeit,
2. standortungebundene offene Jugendarbeit,
3.Erholungsfahrten und -reisen, internationale Begegnungen,
4.Unterstützung der Beteiligung von jungen Menschen,
5.gruppenbezogene, curricular geprägte Jugendarbeit.

(2) Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung hatim Benehmen mit den Jugendämtern der Bezirke für die in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Angebotsformen der Jugendarbeit Fachstandards bezogen auf die Qualität (»Fachstandard Qualität«) und bezogen auf den Umfang (»Fachstandard Umfang«) zu entwickeln und zu beschreiben.

Der »Fachstandard Qualität« bildet die regelhaften Ausstattungsstandards in personeller und sächlicher Hinsicht für die Angebotsformen der Jugendarbeit ab. Er wird in geeigneter Weise bekannt gegeben. [... ]

§ 43 a Jugendförderpläne auf Bezirks- und Landesebene

(2) Die Jugendämter der Bezirke weisen zu jeder in § 6c Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Angebotsform den Bestand und den Bedarf an Jugendarbeit, den Anteil der durch die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung vorzuhaltenden Angebote, die Umsetzung des »Fachstandard Qualität«, den nach § 6c jeweils sicherzustellenden »Fachstandard Umfang« und die jeweils dafür vorgesehenen finanziellen Mittel in bezirklichen Jugendförderplänen aus. [...]

Das von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie angekündigte Rund-schreiben zum Fachstandard »Qualität« bildet die Grundlage der folgenden Festlegungen.

Basierend auf die Kostenbildung zur Berechnung einer Fachleistungsstunde für die Jugendarbeit sind prozentuale Anteile in die Berechnung eingeflossen.

Basisbildend ist der Durchschnittssatz einer Fachkraft Sozialarbeiter / Erzieher (BAT E 9) mit der bereinigten Jahresarbeitszeit i.H.v. 1648 h.

Abzüglich von 20 Prozent an nichtproduktiver Tätigkeit (Gremientätigkeit, Vor-Nachbereitungszeit, Vernetzung im Sozialraum, persönliche und sächliche Verteilzeiten) ergeben sich für alle Mitarbeiter*innen und Leitungskräfte zu erbringende Leistungsstunden i.H.v. 1318,40 h pro Jahr.

Abzüglich von den 1318,40 h werden für Leitungsanteile weitere 10 Prozent zu gestanden (1186,56 h pro Jahr).

Verwaltungstätigkeiten einer Leistungskraft sind:

  • Teilnahme Regionalrunden
  • Teilnahme an Dienstberatungen
  • Erstellung Jahresplan und Sachbericht
  • Auswertungsgespräche Jahresplanung und Sachbericht
  • Teilnahme an Fachgremien,
  • Teilnahme FuA - (Fallunspezifische Arbeit )Treffen
  • Teilnahme an Planungsraumkonferenzen
  • Antrags- und Abrechnungsbearbeitung für Zuwendungen und andere finanziellen Zuschüsse bzw. Drittmitteln
  • Konzepterstellung
  • Vergabe von Räumen/Überlassung von Räumen
  • Bearbeitung von Anfragen und Bürgerbeschwerden
  • Qualitätsdialog
  • Schreiben von Beurteilungen

Zu 2.:

Für die folgenden Aufgaben steht ein Stundenvolumen von 329,6 h für 1 VZÄ im Jahr zur Verfügung:

  • Mitarbeit an der Erstellung der Jahresplanung und am Sachbericht
  • Teilnahme an Fachgremien,
  • Unterstützung bei der Konzepterstellung
  • Mitwirkung am Qualitätsdialog
  • Büroarbeiten (z.B. Bewirtschaftung und Abrechnung von Projekten)
  • Beschaffung von Arbeitsmaterialien und Ausstattung

Zu 3.:

In Verantwortung der Jugendförderung gibt es monatlich die Regionalrunden und die Dienstberatung des kommunalen Träger (Fachdienst 1/Jugendförderung).

Zu 3a:

Es gibt gemeinsame monatlichen Regionalrunden für die Vertreter der Projekte in freier Trägerschaft und kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) und die Dienstberatung für die Leiter der kommunalen JFE’n.

Zu 3b.:

Beide unter a. genannten Gremien sind verpflichtend, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Zu 3c.:

Diese Gremiensitzungen finden einmal monatlich statt.

Zu 4.:

Folgende Arbeitsgemeinschaften (AGn) werden gem. SGB VIII § 78 durch den Fachdienst 1 verantwortet:

  • AG Offene Jugend(sozial)arbeit
  • AG Mädchen
  • AG Jungen
  • AG Mobile Jugend(sozial)arbeit

Weiterhin gibt es fachliche Arbeitsgruppen:

  • AG Urban Gardening
  • AK Kultur
  • AG Freiwilligenarbeit

Zu 4a.:

Diese AGen finden einmal monatlich bzw. alle sechs Wochen statt.

Zu 5.:

Einmal im Jahr müssen sowohl die freien als auch die kommunalen JFE den berlin-einheitlichen Sachbericht und eine Jahresplanung einreichen. Die Jahresplanung muss gegebenenfalls im Laufe des Jahres aktualisiert werden.

Zu 5a.:

Es gibt keine Unterscheidungen zwischen den Kinder- und Jugendfreizeitstätten in kommunaler und freier Trägerschaft.

Rona Tietje
Bezirksstadträtin

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