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Schule

Pankow ist ein stetig wachsender Bezirk und Heimat zahlreicher Familien. Bei uns leben – im Berliner Vergleich – die meisten Kinder und Jugendlichen. Der Ausbau der Schulen im Bezirk sowie die Sanierung des Schulbestands sind wichtige Themen der Bezirkspolitik. Bei der Schaffung neuer Schulplätze setzen wir auf die Gründung von Gemeinschaftsschulen mit Ganztagsangeboten. Aktuelle Themen sind vor allem die fehlenden Schulplätze im laufenden Schuljahr.

Hier finden Sie alle unsere Anträge und Anfragen, sowie alle Meldungen mit Bezug zu Schule und Bildung.

Rekommunalisierung der Schulreinigung (II)

Kleine Anfrage: KA-1023/VIII

BV Matthias Zarbock, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Trifft es zu, dass die derzeitig reguläre Reinigungsleistung in Pankower Schulen bei etwa 300.000 Reinigungsstunden liegt, eine qualitativ akzeptable Leistung aber erst mit mehr als 500.000 Reinigungsstunden erreichbar wäre?

2. Ist zur Schließung des Deltas zwischen aktueller und wünschenswerter Reinigungsleistung eine Perspektive absehbar und wenn ja: Wie?

3. Welche Methode der betriebswirtschaftlichen Analyse in welcher Tiefe liegt Kostenvergleichen / Schätzungen zur Einführung einer rekommunalisierten Schulreinigung zugrunde? Gibt es in den Bezirken dazu eine einheitliche Methodik?

4. Wie ermittelt das Bezirksamt seine Schätzung von möglichen Krankenständen bei neuem Personal im Rahmen der rekommunalisierten Schulreinigung?

5. Welche Lose der Schulreinigungsverträge werden ab dem Jahr 2022 neu verteilt und bis wann müssten sie neu ausgeschrieben werden?

6. In welchem Umfang wäre die Einführung der Rekommunalisierung der Schulreinigung zum nächsten Haushalt theoretisch möglich?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit

Zu 1.:

Die genannten ca. 300.000 Stunden jährlich (Unterhaltsreinigung + Tages- / Zwischenreinigung) stellen die derzeit erbrachte Reinigungsleistung an den bezirklichen Schulen dar. Sie resultieren aus der vom Bezirksamt Pankow von Berlin festgesetzten Leistungsbeschreibung für die Schulreinigung, die über die Vorgaben der DIN-Norm zur Schulreinigung hinausgehen, und dem vom Markt daraus kalkulierten Leistungskennzahlen, die sich im Zuge des Vergabeverfahrens ergeben. Die vereinbarten Leistungen werden täglich erbracht und geprüft. Aus Minder- oder Schlechtleistungen resultieren entsprechende Sanktionen in der Vertragsdurchführung. Die derzeit erbrachten ca. 300.000 Stunden jährlich stellen aktuell eine qualitativ akzeptable Leistung dar. Derzeit liegen dem Bezirksamt keine Beschwerden vor, was sicherlich auch der besonderen Situation (Wechselunterricht, pandemiebedingte Zusatzleistungen, etc.) geschuldet ist.

Im Hinblick auf die erste grobe Berechnung der (Personal-)Kosten für die Rekommunalisierung der Schulreinigung hat das Bezirksamt hilfsweise auf die Leistungsparameter der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. (RAL GGGR e.V.) zurückgegriffen. Die Kalkulationen der Marktanbieter stehen dem Bezirksamt hierfür nicht zur Verfügung. Die RAL-Gütezeichen werden außerdem als anerkannte Gütezeichen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verwendet. Darüber hinaus setzt sich die RAL GGGR e. V. unter anderem für sachgerechte Ausschreibungen von Gebäudedienstleistungen und für eine seriöse Preisbildung ein und engagiert sich gegen Lohndumping und Schwarzarbeit. Dabei kooperiert die Gütegemeinschaft unter anderem mit der Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt. Die Leistungsparameter der RAL GGGR e.V. würden sicherlich zu einer qualitativ noch höherwertigen Reinigung führen. Ob diese Leistungsparameter die Grundlage für die Berechnung der Stellen- und Personalbedarfe zukünftig sein sollen, bedarf aber noch einer Verständigung im Land Berlin. U.a. um auch solche Fragen zu klären, ist eine Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) verabredet, die zeitnah einberufen werden soll.

Zu 2.:

Wie unter Frage 1 ausgeführt, muss zuerst der Begriff »wünschenswerter Reinigungsleistung« definiert werden. Derzeit ist die Reinigung auf Grundlage der vom Bezirksamt festgelegten Leistungsbeschreibung sowie der daraus vom Markt kalkulierten Leistungskennzahlen die »wünschenswerte Reinigungsleistung«. Die Ausgaben für die Reinigungsleistungen wurden insbesondere in den letzten beiden Jahren schon deutlich angepasst. Durch die zusätzlichen Mittel des Abgeordnetenhauses sowie pandemiebedingte Mehrausgaben haben sich die Kosten bereits von ca. 5 Mio. Euro (2019) auf ca. 6,7 Mio. Euro (2020) erhöht. Dadurch hat sich auch die Qualität der Reinigung verbessert. Insbesondere die nunmehr flächendeckende Tages- und Zwischenreinigung stellt einen Fortschritt dar.

Zu 3.:

Eine betriebswirtschaftliche Prüfung einer Rekommunalisierung der Schulreinigung muss erst noch erbracht werden (siehe dazu auch Frage 1 und die erwähnte AG bei SenBJF). Die in der Vergangenheit genannten Zahlen (bspw. Kleine Anfrage KA-0740/VIII) resultieren aus ersten groben Schätzungen, die später durch Hochrechnungen aus Reinigungsflächen und den RAL Leistungskennzahlen (RAL GGGR e. V.) hilfsweise präzisiert wurden.

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin ist nicht bekannt, dass bisher eine einheitliche Methodik zwischen den Bezirken sowie der BIM für alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Berlin existiert.

Zu 4.:

Grundsätzlich muss bei der Berechnung des Personalbedarfs auch ein Krankenstand berücksichtigt werden. Die bisher genannte Schätzung ist eine Schätzung auf Grund von Erfahrungswerten im Bezirksamt.

Zu 5.:

Grundsätzlich ist das Bezirksamt bestrebt, jährlich ca. 1/3 aller bezirklichen Schulen (insgesamt ca. 90 Schulstandorte) in jeweils 5 bis 6 Losen auszuschreiben. Dies ist auch für 2022 geplant. Die Ausschreibung der Schulreinigung erfolgt immer europaweit. Ein Offenes Verfahren benötigt ca. 6 Monate.

Zu 6.:

Dazu kann das Bezirksamt derzeit noch keine Aussagen treffen. Das Bezirksamt geht derzeit davon aus, dass die Beratungen auf Landesebene, hier Abgeordnetenhaus und Senat, zu einer Verständigung führen, welche Ressourcen, d.h. Stellen und Sachkosten, für die Umsetzung der Rekommunalisierung im Rahmen des nächsten Landeshaushaltes 2022/23 zur Verfügung gestellt werden. Ob dazu schon Aussagen im Aufstellungsrundschreiben getroffen werden, kann das Bezirksamt aktuell nicht einschätzen. Das Bezirksamt wird sich aktiv in die AG bei SenBJF einbringen, um die Bedarfe belastbar berechnen zu können. Nach Kenntnis des Bezirksamtes wird sich im Juni auch der Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus intensiv mit dem Thema (erneut) befassen. Da auch der Bezirkshaushalt ein Teil des Landeshaushaltes, inklusive Stellenplan, ist, müssen diese Frage zwingend auf Landesebene geklärt und entschieden werden. Erst mit dem Beschluss des nächsten (Landes-)Haushaltes 2022/23 stehen ggf. für die Umsetzung erstmalig Stellen und Sachkosten zur Verfügung. Die Stellenbesetzungsverfahren sowie der Aufbau der notwendigen Infrastruktur kann erst nach dem Beschluss des Haushaltes erfolgen. Alleine für die Stellenbesetzungen ist von einem Zeitraum von mindestens 6 bis 9 Monaten auszugehen.


Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat

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