Schule
Pankow ist ein stetig wachsender Bezirk und Heimat zahlreicher Familien. Bei uns leben – im Berliner Vergleich – die meisten Kinder und Jugendlichen. Der Ausbau der Schulen im Bezirk sowie die Sanierung des Schulbestands sind wichtige Themen der Bezirkspolitik. Bei der Schaffung neuer Schulplätze setzen wir auf die Gründung von Gemeinschaftsschulen mit Ganztagsangeboten. Aktuelle Themen sind vor allem die fehlenden Schulplätze im laufenden Schuljahr.
Hier finden Sie alle unsere Anträge und Anfragen, sowie alle Meldungen mit Bezug zu Schule und Bildung.
Rekommunalisierung der Schulreinigung
Kleine Anfrage: KA-0740/VIII
BV Matthias Zarbock, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie gestaltet das Bezirksamt die zivilrechtlichen Verträge mit Auftragnehmern für den Reinigungsdienst an Schulen im Hinblick auf Vergaberichtlinien, die den Arbeitnehmerschutz und Mindestlohn betreffen, insbesondere im Hinblick auf Sanktionsmöglichkeiten?
- Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, Hinweise zu dokumentieren, bzw. diesen nachzugehen, die nahelegen, dass Arbeitsverhältnisse bei den Auftragnehmern gegen Pflichten bzgl. Arbeitsschutz, Mindestlohn und/oder Sozialversicherungsmeldungen verstoßen?
- Welche Möglichkeiten bzw. Pflichten hat das Bezirksamt, bei Hinweisen bzgl. Verstößen gegen Vergaberichtlinien, geltende Gesetze oder Bestimmungen der mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge zu ermitteln oder zuständige Behörden einzuschalten, die für Ermittlung und Verfolgung zuständig sind?
- Wie reagiert das Bezirksamt auf Hinweise, dass Vorschriften zum Gebrauch von Reinigungsmitteln nicht eingehalten und so möglicherweise Schüler*innen oder Personal gesundheitlich beeinträchtigt oder gefährdet werden könnten?
- Welche Empfehlungen bzw. Angaben zur Reinigungsfrequenz lassen sich dem Rahmenhygieneplan für Schulen in Berlin entnehmen?
- Werden in den Schulen des Bezirks die Empfehlungen zur Reinigungsfrequenz aus dem Rahmenhygieneplan für Schulen exakt umgesetzt, oder gibt es Abweichungen?
- Hält das Bezirksamt die Empfehlungen zur Reinigungsfrequenz aus dem Rahmenhygieneplan für Schulen für ausreichend, um angemessene hygienische Bedingungen in den Schulgebäuden gewährleisten zu können, oder sieht das Bezirksamt diesbezüglich Nachbesserungsbedarf?
- Unter welchen Voraussetzungen könnte durch eine Rekommunalisierung der Schulreinigung die Reinigungsfrequenz und Qualität der Schulreinigung in den Schulen des Bezirks erhöht bzw. verbessert werden?
- Wie viele Reinigungskräfte müsste das Bezirksamt einstellen, um die Schulreinigung im Bezirk zu rekommunalisieren und in eigener Verantwortung durchzuführen?
- Würden Mehrkosten für den Bezirk durch eine Rekommunalisierung der Schulreinigung im Vergleich zur heutigen Situation entstehen und wenn ja, in welcher Höhe?
- Welche anderen Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Reinigungsfrequenz und Qualität der Schulreinigung in den Schulen des Bezirks zu erhöhen bzw. zu verbessern?
- Welche Leistungswerte für die zu reinigenden Flächen in Schulgebäuden sehen die aktuellen Verträge mit den Reinigungsfirmen vor?
- Haben sich die Leistungswerte für die zu reinigenden Flächen in Schulgebäuden im Vergleich zu den Verträgen in den vergangenen Ausschreibungszeiträumen verändert und wenn ja wie?
- Wie bewertet das Bezirksamt die Arbeitsbedingungen von Reinigungskräften bei Gebäudereinigungsfirmen, die im Auftrag des Bezirksamtes Reinigungsleistungen in den Schulen des Bezirks erbringen, insbesondere im Hinblick auf Kriterien »guter Arbeit«?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit
Zu 1.:
Um einen Auftrag für die Reinigung in Schulen können sich nur Anbieter bewerben, die im Vergabeverfahren Eigenerklärungen zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung und zur Eignung abgeben und die entsprechenden besonderen Vertragsbedingungen anerkennen.
In den Verträgen ist vereinbart: »Für die Entlohnung der Arbeitskräfte sind der für allgemeinverbindlich erklärte Lohntarifvertrag und der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen für die im Objekt eingesetzten Arbeitskräfte vorlegen zu lassen oder einen Dritten mit der Prüfung dieser Unterlagen zu beauftragen.«
Als Sanktion bei Verstößen ist in den Verträgen die außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung vereinbart.
Darüber hinaus können gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz Vertragsstrafen bis zu 5 % des Auftragswertes, die fristlose Kündigung und der Ausschluss für künftige Vergaben für die Dauer von drei Jahren verhängt werden.
Zu 2.:
Bei Hinweisen auf Vertragsverstöße können Kontrollen vor Ort vorgenommen werden. Der Vertragspartner ist zur Vorlage entsprechender Unterlagen (bspw. Gehaltsnach-weise, Erklärungen des Sozialversicherers über die rückstandslose Beitragszahlung) verpflichtet.
Zu 3.:
Wenn die eigenen Möglichkeiten zur vollständigen Ermittlung nicht ausreichen, kann Amtshilfe beantragt werden.
Zu 4.:
Solche Maßnahmen waren noch nicht erforderlich. Auch hier wären die Mittel die unverzügliche Kontrolle vor Ort sowie die Anforderung von entsprechenden Unterlagen und Nachweisen (bspw. Sicherheitsdatenblätter, fachliche Stellungnahmen).
Zu 5.:
Rahmenhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden.
3.2.4 Frequenz von Reinigungsmaßnahmen
Die Reinigungsfrequenz muss sich an der speziellen Nutzungsart und –intensität orientieren.
Vorschlag:
- Toilettenanlagen Fußboden täglichHandwaschbecken, WC täglich
- Urinale täglich
- Türen täglich
- abwaschbare Flächen (Wandfliesen, Zwischenwände) 1 x/Woche
- Umkleide-, Wasch- und Duschanlagen täglich,
- Fußböden stark frequentierter Räume (z. B. Flure, täglich)
- Fußböden weniger frequentierter Räume (z. B. mindestens 2 x/Woche bzw. Funktionsräume, Vorbereitungszimmer) nach Erfordernis
- Turnhalle mindestens 2 x pro Woche bzw. nach Erfordernis
Zu 6.:
Es gibt Abweichungen zu den benannten Empfehlungen. Die Schulsporthallen werden täglich gereinigt und die abwischbaren Flächen in den Sanitärräumen werden ebenfalls täglich gereinigt.
Zu 7.:
Die Empfehlungen des Rahmenhygieneplan für Schulen zu den Reinigungsintervallen werden als ausreichend bewertet.
Zu 8.:
Die Festlegung der Reinigungsfrequenzen liegt im Ermessen des Auftraggebers. Voraussetzung für eine Erhöhung der Reinigungsqualität in Folge einer Rekommunalisierung der Schulreinigung, ist die ausreichende Einstellung von zuverlässigem und hochmotiviertem Reinigungspersonal, die Ausstattung mit modernem und effektiven Reinigungsgeräten und –mitteln, die Einstellung von ausreichenden effizienten und für die Reinigung geeigneten Führungskräften sowie die Bereitstellung von ausreichend Hausmeisterstellen für die Schulen.
Zu 9.:
Für das Bezirksamt Pankow wird für eine Schulreinigung in kommunaler Verantwortung ein Personalbedarf von ca. 350 Reinigungskräften zuzüglich Führungspersonal und Verwaltung geschätzt.
Zu 10.:
Gemäß Information der Serviceeinheit Finanzen/Personal - auf der Basis der zur Zeit geltenden Personal-Durchschnittssätze für das Haushaltsjahr 2020 werden für 350 Dienstkräfte mit der Entgeltgruppe 2 allein für Personalausgaben 13.247.500 € benötigt.
Im Haushaltsjahr 2019 wurden rund 5.211.000 € für die Schulreinigung im Bezirk Pankow aufgewandt. Hieraus lassen sich Mehrkosten von anfangs 8.037.000 € im Jahr hochrechnen. Die ebenfalls benötigten Kosten für Führungskräfte und zusätzliche Personalverwaltung sind hier nicht enthalten, da diese nicht quantifiziert werden können.
Zu 11.:
Die Festlegung der Reinigungsfrequenzen liegt im Ermessen des Auftraggebers. Um die Qualität der Schulreinigung zu verbessern, müssen den Schulen vor allem ausreichend Hausmeisterstellen zur Verfügung gestellt werden. Nur durch eine effiziente Kontrolle und Leistungsabnahme lässt sich bei einer hochwertigen Leistungsbeschreibung auch die Reinigungsqualität verbessern.
Zu 12.:
Je nach Vertrag:
| Raumgruppe | Leistung |
| Lager, Abstellräume | 550 m²/h |
| Lager, Abstellräume | 450 m²/h |
| Lager, Abstellräume | 350 m²/h |
| Lager, Abstellräume | 345 m²/h |
| Lager, Abstellräume | 335 m²/h |
| Lager, Abstellräume | 300 m²/h |
| Räume Grundschulen | 380 m²/h |
| Räume Grundschulen | 345 m²/h |
| Räume Grundschulen | 315 m²/h |
| Räume Grundschulen | 310 m²/h |
| Räume Oberschulen | 480 m²/h |
| Räume Oberschulen | 380 m²/h |
| Räume Oberschulen | 320 m²/h |
| Räume Oberschulen | 305 m²/h |
| Räume Sonderschulen | 385 m²/h |
| Sanitärräume | 150 m²/h |
| Sanitärräume | 145 m²/h |
| Sanitärräume | 140 m²/h |
| Sanitärräume | 120 m²/h |
| Sporthallen / -räume | 700 m²/h |
| Sporthallen / -räume | 580 m²/h |
| Sporthallen / -räume | 555 m²/h |
| Sporthallen / -räume | 550 m²/h |
| Sporthallen / -räume | 500 m²/h |
| Sporthallen / -räume | 400 m²/h |
| Verkehrsflächen | 530 m²/h |
| Verkehrsflächen | 475 m²/h |
| Verkehrsflächen | 450 m²/h |
| Verkehrsflächen | 400 m²/h |
| Verkehrsflächen Sonderschulen | 450 m²/h |
| Verwaltungsräume | 350 m²/h |
| Verwaltungsräume | 345 m²/h |
| Verwaltungsräume | 335 m²/h |
| Verwaltungsräume | 315 m²/h |
| Verwaltungsräume | 300 m²/h |
| Verwaltungsräume | 290 m²/h |
Zu 13.:
In den Ausschreibungen zur Schulreinigung ist der Trend erkennbar, dass die Bieter geringere Leistungswerte kalkulieren.
Zu 14.:
Nach den vorliegenden Erkenntnissen halten die beauftragten Reinigungsfirmen grundsätzlich die vertraglichen Bestimmungen, auch bezüglich Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, ein. Bei Verstößen würde, wie oben beschrieben, das Bezirksamt entsprechend tätig werden.
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat
