Kinder und Jugend

Pankow ist ein stetig wachsender Bezirk und Heimat zahlreicher Familien. Bei uns leben – im Berliner Vergleich – die meisten Kinder und Jugendlichen. Die Linksfraktion macht sich für einen familienfreundlichen Bezirk und eine kinderfreundliche Kommune stark. Aktuell kämpfen wir vor allem für den Erhalt der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie ihre ausreichende personelle Ausstattung angesichts der Kürzungen des Berliner Senats und des Bezirks.

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Beteiligung junger Menschen

BV Maria Bigos

Kleine Anfrage - KA-1228/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Kontext:

2002 wurde die bis dahin im Fachdienst Allgemeine Förderung junger Menschen und Familien angesiedelte Stelle für Beteiligung und politische Bildung in den Stab der Jugendamtsdirektorin überführt. Diese strukturelle Entscheidung resultierte aus der Anerkennung der fachdienstübergreifenden Bedeutung und Notwendigkeit der Qualifizierung von Beteiligungsprozessen. Damit war der Auftrag verbunden, die Beteiligung junger Menschen nicht nur bezogen auf einen Fachdienst sondern jugendamts- und jugendhilfefelderübergreifend zu qualifizieren und strukturiert weiterzuentwickeln. Der Fokus der Arbeit sollte nicht mehr auf der Durchführung einzelner Beteiligungsprojekte, sondern vor allem auf der Multiplikator.innenfunktion, auf der konzeptionellen Arbeit und der Befähigung von Mitarbeitenden und Führungskräften des Jugendamtes zur Beteiligung junger Menschen liegen. 

2018 wurde die Stelle aus der fachbereichsübergreifenden Beteiligung in der Organisationseinheit Sozialräumliche Planungskoordination (OE SPK), wieder in den Fachdienst 1 Jugend- und Familienförderung eingegliedert – ohne fachliche Begründung, aber mit einer klaren thematischen Eingrenzung auf die Jugendförderung. Damalige Hinweise des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, dass damit die Wirksamkeit der Stelle für das gesamte Jugendamt verloren gehen würde, blieben unberücksichtigt und die Beteiligungsrechte des Ausschusses bei strukturellen Veränderungen und bei der übergeordneten Stellenplanung wurden in Zweifel gezogen. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss wurde über den weiteren Umgang mit dieser Stelle dementsprechend nicht ausreichend informiert. In der Folge ist weitgehend unklar geblieben, wo die Stelle mittlerweile verblieben und wie sie aktuell ausgestaltet ist. 

Mehr noch, wird im „Rahmenkonzept zur Beteiligung junger Menschen an der Erstellung von Jugendförderplänen auf der Grundlage des Berliner Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes vom 16.12.2029“ in der tabellarischen Darstellung auf Seite 6 der Beteiligungsstrukturen der Berliner Bezirke mit Stand 8/2019 ausgeführt, dass für die Unterstützung der Beteiligung von jungen Menschen im Rahmen einer Sonderkalkulation jedem Bezirk – und somit auch Pankow - ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 137.500 Euro zugewiesen wurden, um die bisher 1 Stelle um 2,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) zu erhöhen. Das bedeutet, dass im Bezirk Pankow seit 2020 eigentlich 3,5 Stellen für die Beteiligung junger Menschen verankert sein müssten. Besetzt sind jedoch nach aktuellem Kenntnisstand des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nur 1,5 VZÄ. In einem Bericht des Jugendamtes Pankow an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) vom 23.11.2020 wurden hierzu widersprüchlich 2,5 besetzte VZÄ gemeldet (vgl. Umsetzung des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes, S. 2).

Trotz entsprechender Nachfrage an die Stadträtin, die Jugendamtsdirektorin und die Leiterin des Fachdienstes 1 in der Ausschusssitzung am 05.03.26, verbleibt der Sachverhalt unklar. Die Jugendamtsdirektorin äußerte, dass sie nicht wisse, wo die Stelle verblieben ist. In jedem Fall aber stünde diese ursprüngliche Stelle nicht mehr für Beteiligung zur Verfügung. Zu den Stellen waren auch Stadträtin und Fachdienstleitung nicht aussagefähig. Ein gezielter Strukturaufbau durch Stellenaufwuchs wurde negiert, obgleich die Jugendstadträtin selbst eine Beschlussvorlage am 03.07.2025 zu einem solchen Strukturaufbau dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorlegte mit der Zielsetzung das Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro zu sichern. Dessen Finanzierung erfolgte und erfolgt weiterhin landesseitig, zu diesem Zeitpunkt stand aber ein Wegfall der Landesmittel im Raum. Das Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro übernimmt laut dieser Beschlussvorlage weitere Aufgaben „[i]nsbesondere in der nichtbesetzten Stelle einer*s Kinder- und Jugendbeauftragten (…)“. 

Die bestehenden Unklarheiten zur Stellenausstattung gehen mit Fragen zur grundsätzlichen inhaltlichen Arbeit des Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro einher und inwieweit dem politischen Auftrag der Kinder- und Jugendbeteiligung angemessen Rechnung getragen wird.

Deshalb frage ich das Bezirksamt: 

  1. Wie viele Stellen bzw. Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind derzeit zur Beteiligung junger Menschen im Jugendamt besetzt?
  2. Wofür wurde die 2002 geschaffene Stelle zur fachgebietsübergreifenden Beteiligung besetzt bzw. für welche Aufgaben und Tätigkeiten wurde das 1 VZÄ anderweitig genutzt und die Stelle somit von ihrem Ursprungszweck entfremdet?
  3. Was ist mit den 2,5 zusätzlichen VZÄ im Rahmen der Sonderzuweisung des Landes 2020 geschehen? Wofür wurden diese 2,5 VZÄ eingesetzt, in welchem Fachdienst befinden sich diese 2,5 zusätzlichen VZÄ und mit welchem Stellenprofil wurden sie besetzt?
  4. Inwieweit plant die Verwaltung des Jugendamtes sowohl das ursprüngliche 1 VZÄ als auch die 2,5 VZÄ ihrem eigentlichen Zweck der fachdienstübergreifenden Beteiligung junger Menschen in der Angebotsform 4 zuzuführen?
  5. Inwieweit plant das Jugendamt Pankow das Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro zu einem eigenständigen Fachdienst weiterzuentwickeln, um der Zielsetzung einer fachdienstübergreifenden Beteiligung junger Menschen in Folge der SGB VIII-Reform von 2021 umfassend zu ermöglichen?
  6. In welcher konkreten Form und mit welchen Methoden fließen die bisherigen Ergebnisse der Beteiligungsveranstaltungen bspw. in Buch im November 2025 in das politisches oder Verwaltungshandeln ein? Bitte um Nennung daraus konkret abgeleiteter Maßnahmen und Handlungsbedarfe und Aufschlüsselung nach den jeweils federführend zuständigen Abteilungen im Bezirksamt.
  7. Wie und wann wird der zu den auf den Veranstaltungen genannten Bedarfen notwendige „Übersetzungsprozess“ dokumentiert?
  8. In welcher Form werden die Analyse der Ergebnisse bzw. der Übersetzungsprozess, die daraus abgeleiteten Maßnahmen und im Weiteren auch die Umsetzungsstände gegenüber den jungen Menschen kommuniziert, die an den Veranstaltungen zur Beteiligung teilgenommen haben?
  9. Wie hoch schätzt das Jugendamt Pankow die Wirksamkeit der bestehenden Rückkopplung mit den jungen Menschen zu der weiteren Bearbeitung ihrer genannten Bedarfe und der Ableitung möglicher Maßnahmen ein?
  10. Laut der Verwaltung des Jugendamts, werden derzeit keine weiteren Beteiligungsveranstaltungen in 2026 geplant: Inwieweit sind solche Beteiligungsveranstaltungen wie die Jugendkonferenz in Buch tatsächlich teilhabewirksam, wenn im darauffolgenden Jahr keine Veranstaltung zur gemeinsamen Weiterbearbeitung der genannten Bedarfe und abgeleiteten Maßnahmen erfolgt?
  11. In welcher Form werden die Beteiligungsprojekte, -formate und -veranstaltungen des Kinder- und Jugendbüros evaluiert und wie wird diese Evaluation dokumentiert? Welche Aussage lässt diese Evaluation darüber zu, wie viele junge Menschen mit diesen Formaten erreicht werden, inwieweit die gewählten Methoden das Beteiligungsanliegen fördern und wie hoch die Wirkung der Beteiligung ist?
  12. Welche konkreten Schritte unternimmt das Kinder- und Jugendbüro sowie das weitere Jugendamt, um dem gesetzlichen Anspruch an Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gerecht zu werden?
  13. Weshalb blieb bei der Jugendkonferenz in Buch bspw. die Hinzuziehung der dortigen Marianne-Bruggenhagen-Schule aus?
  14. Welche konkreten Schlussfolgerungen wurden aus den Ergebnissen der bisher durchgeführten Beteiligungsveranstaltungen für Planungsentscheidungen bzgl. der neuen Stadtquartiere des Bezirksamtes gezogen? Bitte um Aufschlüsselung nach Stadtquartier und um Nennung sowohl fachlicher als auch sozialräumlicher Schlussfolgerungen und ggf. auch geplanter Maßnahmen zur Umsetzung der erhobenen Bedarfe junger Menschen.
  15. In welcher Form sollen insbesondere bei den neuen Stadtquartieren die konkreten Planungsschlussfolgerungen den jungen Menschen gegenüber kommuniziert werden
  16. Inwieweit, durch wen und in welcher Form wurde das „Beteiligungskonzept des Bereiches für Kinder- und Jugendbeteiligung und politische Bildung vom 17.12.2019“ fortgeschrieben und qualifiziert? Zu wann plant das Jugendamt Pankow diese Fortschreibung dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss zur Beteiligung vorzulegen?

 

Antwort des Bezirksamts