Kinder und Jugend

Pankow ist ein stetig wachsender Bezirk und Heimat zahlreicher Familien. Bei uns leben – im Berliner Vergleich – die meisten Kinder und Jugendlichen. Die Linksfraktion macht sich für einen familienfreundlichen Bezirk und eine kinderfreundliche Kommune stark. Aktuell kämpfen wir vor allem für den Erhalt der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie ihre ausreichende personelle Ausstattung angesichts der Kürzungen des Berliner Senats und des Bezirks.

Hier finden Sie alle unsere Anträge und Anfragen, sowie alle Meldungen mit Bezug zu Kinder- und Jugendpolitik.

Hilfen für geflüchtete, junge Volljährige nachhaltig gestalten - Integration fördern

Drs. IX-1204

Das Bezirksamt wird ersucht, die gesetzlichen Fristen für die Beendigung von Hilfen zur Erziehung auch bei geflüchteten, jungen Volljährigen bzw. für volljährig Erklärten einzuhalten und mit ausreichend Vorlaufzeit von einem Jahr gem. §41 Abs. 3 SGB VIII im Rahmen eines Hilfeplangespräches vorzubereiten. Abschlussgespräche haben vor der Beendigung der Hilfe stattzufinden und bei Dissens über Zeitpunkt und Art der Beendigung einer Hilfe, ist eine einvernehmliche Lösung mit Beteiligung des betroffenen jungen Volljährigen bzw. für volljährig Erklärten herbeizuführen.

Darüber hinaus ist auch die Nachbetreuung gem. §41a SGB VIII und eine Übergangsplanung gem. §36b Abs. 1 SGB VIII zu gewährleisten, um insbesondere in Verbindung mit Maßnahmen im Rahmen des §13 SGB VIII (Jugendberufshilfe) den Fortgang des Bildungsweges, den Übertritt in Ausbildung, Studium und Beruf sowie das selbstständige Wohnen und Leben zu ermöglichen.

Dem vorangestellt ist die Tatsache, dass Vorgaben des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und den daraus begründeten Rechtsanspruch auf geeignete und notwendige Hilfen gem. §41 SGB VIII mit einer entsprechenden individuellen Bedarfsprüfung für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährige bzw. für volljährig Erklärte einzuhalten sind, ungeachtet ihrer Herkunft.

Einreichende: BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer

Begründung:

Nach dem §41 SGB VIII besteht ein Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung bis zum 21. Lebensjahr. Die Hilfen können in begründeten Einzelfällen sogar bis zum Erreichen des 27. Lebensjahres fortgesetzt werden. Bei Beendigung von Hilfen hat das Jugendamt die Pflicht einen nahtlosen Übergang zu den Hilfen für Erwachsene zu ermöglichen. Was in der Theorie eindeutig ist, wird bei geflüchteten jungen Volljährigen oder als volljährig erklärte Geflüchtete berlinweit nicht vollumfänglich eingehalten. Wer in einer sogenannten Clearingeinrichtung volljährig wird oder im Rahmen der Altersschätzung als volljährig erklärt wird, landet meist ohne Prüfung der bestehenden Bedarfe in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete, schlimmstenfalls in Notunterkünften und im Weiteren in Großunterkünften für Erwachsene oder auch in Unterkünften für obdachlose sowie wohnungslose Menschen (ASOG-Unterkünfte), in denen es für sie kaum altersadäquate und zielgruppenspezifische Unterstützung gibt. Das bestätigt ein vor kurzem veröffentlichtes Papier des Flüchtlingsrat Berlin e.V., Flüchtlingsrat Berlin e.V., dem Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL) und dem Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen (BBZ).

Diese prekäre Unterbringungssituation wird primär den derzeit mangelnden Platzkapazitäten zusammengebracht, entbindet aber die bezirklichen Jugendämter nicht von ihrer Pflicht, die staatliche Wächterfunktion auszuüben und für das Wohl der Kinder, Jugendlichen und auch jungen Volljährigen zu sorgen - ungeachtet ihrer Herkunft. Eine Überprüfung der ggf. noch bestehenden Bedarfe bei Erreichen der Volljährigkeit muss auch für geflüchtete junge Volljährige bzw. als volljährig erklärte Geflüchtete erfolgen. Stattdessen aber werden Verfahren widerrechtlich beschleunigt, so dass die Überführung in Erwachsenenunterkünfte oft ohne angemessene passiere - so der Flüchtingsrat Berlin e.v., das BZSL und BBZ.

Auch für Pankow ist aus der Antwort auf die kleine Anfrage KA/1022-IX bekannt, dass der gesetzliche Vorlauf für Hilfeplangespräche bei geflüchteten jungen Volljährigen oder für volljährig erklärte Geflüchtete in Pankow auf nur einen Monat vor Auslaufen eines Hilfezeitraumes verkürzt wird. Abschlussgespräch finden teilweise erst nach Beendigung der Leistungen statt. Fehlt es an Einvernehmen über die Beendigung einer Hilfeleistung, wird dies lediglich notiert. Dabei sind die Jugendämter zu einer verbindlichen Übergangsplanung mit den anderen Sozialleistungsträgern bei jungen Volljährigen bereits ab einem Jahr vor Beendigung der Hilfen verpflichtet und bei Vorliegen der Voraussetzungen bestehen Ansprüche auf Leistungen, unabhängig davon, ob dafür vom Land Berlin und Bezirk ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt wurden. Subjektive Rechtsansprüche gehen von der Perspektive der Leistungsberechtigten aus. Das bedeutet: Haushaltslöcher und auch eine Haushaltssperre hebeln nicht den individuell festzustellenden Leistungsanspruch aus. Die Überprüfung der individuellen Bedarfe und die Beendigung von Hilfen sind ordnungsgemäß durchzuführen.