Mieten und Wohnen

Steigende Mieten und die anhaltende Krise am Wohnungsmarkt gehören zu den drängendsten Problemen Berlins. So auch in Pankow, Berlins einwohnerstärkstem und stetig wachsendem Bezirk. Die Linksfraktion sieht es als ihr oberstes Ziel an, zu verhindern, dass Mieter*innen wegen steigender Mieten aus ihrem Lebensumfeld verdrängt werden und dass genügend bezahlbarer Wohnraum für die Menschen zur Verfügung steht. Wir wollen Beratungs- und Hilfsangebote ausbauen und gegen Mietwucher vorgehen.

Hier finden Sie alle unsere Anträge und Anfragen, sowie alle Meldungen mit Bezug Stadtentwicklung, Mieten- und Wohnungspolitik.

Mietwucher in Pankow

BV Fred Bordfeld

Kleine Anfrage - KA-1115/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Bitte erläutern Sie schematisch das Vorgehen des Bezirksamtes zur Bearbeitung der in seit Oktober 2024 beim Bezirksamt eingegangenen Verdachtsfälle auf Mietpreisüberhöhung bzw. Mietwucher mit den verschiedenen Verfahrensschritten und möglichen Verfahrensausgängen (Rückmeldung durch Mieter*innen, keine Rückmeldung durch Mieter*innen, (Nicht-)Bestätigung des Verdachts, Weiterleitung an Staatsanwaltschaft, Kontaktaufnahme/Bußgeldandrohung Vermieter*in, Klageverfahren usw.).
  2. Wie ist jeweils der Stand der Ermittlungen zu den seit Oktober beim Bezirksamt eingegangenen Verdachtsfällen? Bitte aufschlüsseln nach den unter Frage 1 genannten Verfahrensschritten.
  3. Wie viele Verdachtsfälle wurden durch das Bezirksamt an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet, welche Prüfung findet durch das Bezirksamt statt, bevor ein Verdachtsfall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird (insbesondere: Wird das Ergebnis des Mietwucherrechners der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke durch das Bezirksamt, in Zusammenarbeit mit der betroffenen Mietpartei, verifiziert, bevor eine Weiterleitung stattfindet), inwiefern werden Mieter*innen informiert und beraten, wenn eine Weiterleitung stattfindet und findet nach Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft ein weiterer Austausch zwischen Bezirksamt und Staatsanwaltschaft statt und wird nichtsdestotrotz im Bezirk ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet bzw. fortgeführt, wie es in Frankfurt am Main der Fall zu sein scheint (niedrigere Schwellen bei der Verfolgung)?
  4. Wie viel Personal steht für die Verfolgung gemeldeter Verdachtsfälle zur Verfügung, wie viel Personalbedarf mit welchen Stellenprofilen wurde durch das Wohnungsamt gemeldet, wie viel Personalbedarf wurde für die laufenden Haushaltsverhandlungen angemeldet und wie ist der aktuelle Stand der diesbezüglichen Verhandlungen bzw. mit wie vielen zur Verfügung stehenden Personalstellen rechnet das Bezirksamt für die Zeit nach Beschluss des kommenden Haushaltes?
  5. Wie bewertet das Bezirksamt die Möglichkeit einen landeseigenen „Mietwucherrechner“ vom Senat erstellen zu lassen, wie von Senator Gaebler gegenüber den Bezirken angeboten?
  6. Welche Unterstützung – Personal, Finanzen, Verfahren – wünscht sich das Bezirksamt vom Senat bzw. wurden gegenüber dem Senat für den kommenden Haushalt angemeldet für die weitere Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen und Mietwucher?
  7. Wie arbeitet das Bezirksamt mit der Mietpreisprüfstelle des Senates zusammen – insbesondere: Wie viele Mieter*innen haben sich mit einem durch die Mietpreisprüfstelle geprüften Verdachtsfall bereits beim Bezirksamt gemeldet?
  8. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Rücklaufquote durch Mieter*innen im Verfahren zur Verfolgung von Mietwucher zu erhöhen? Gemäß aktuellen Auswertungen der Nutzungsdaten der „Mietwucher App“ der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke gab es im Bezirk bis einschließlich 24.07. 8.759 Überprüfungen der zulässigen Miethöhe. Dabei wurde im Durchschnitt eine zulässige Miethöhe von 9,56 €/m² und eine tatsächliche Miethöhe von 13,94 €/m² erfasst. Im Durchschnitt aller Berechnungen wurde die zulässige Miethöhe um 45,85 Prozent überschritten. Von den 8.759 Überprüfungen lagen 5.967 Überprüfungen mehr als 20 Prozent über der zulässigen Miethöhe und 3.411 Überprüfungen mehr als 50 Prozent über der zulässigen Miethöhe. 336 Überprüfungen wurden an das Wohnungsamt gemeldet. In den gemeldeten Fällen lag die tatsächliche Miete im Durchschnitt 62,03 Prozent über der zulässigen Miete. Würde die Miete in allen überprüften Fällen auf das zulässige Maß (Ortsübliche Vergleichsmiete + 20 Prozent, nicht Ortsübliche Vergleichsmiete!) abgesenkt, ergäbe sich eine jährliche Ersparnis für die Mieter*innen von 21.360.264 €.
  9. Wie bewertet das Bezirksamt diese Zahlen und was plant das Bezirksamt, um alle Vermieter*innen im Bezirk zur Einhaltung bestehenden Mietrechtes zu bewegen?

 

Antwort des Bezirksamts