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Mieten und Wohnen

Steigende Mieten und die anhaltende Krise am Wohnungsmarkt gehören zu den drängendsten Problemen Berlins. So auch in Pankow, Berlins einwohnerstärkstem und stetig wachsendem Bezirk. Die Linksfraktion sieht es als ihr oberstes Ziel an, zu verhindern, dass Mieter*innen wegen steigender Mieten aus ihrem Lebensumfeld verdrängt werden und dass genügend bezahlbarer Wohnraum für die Menschen zur Verfügung steht. Wir wollen Beratungs- und Hilfsangebote ausbauen und gegen Mietwucher vorgehen.

Hier finden Sie alle unsere Anträge und Anfragen, sowie alle Meldungen mit Bezug Stadtentwicklung, Mieten- und Wohnungspolitik.

Anlage zum Antrag „Milieuschutz am Weißen See“

Milieuschutz um den Weißen See

Drs. IX-0267

Antrag der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, bis zum Herbst 2022 mit Voruntersuchungen zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Ausweisung von sozialen Erhaltungsgebieten in dem Bereich zwischen Pistoriusstraße, Berliner Allee, Indira-Gandhi-Straße, Hansastraße, alte Industriebahntrasse, Rennbahnstraße und Am Steinberg möglich und sinnvoll ist.

Im Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung ein Ablaufplan für die Umsetzung vorzulegen, der in der zeitlichen Perspektive auch die gegebenenfalls jeweils erforderlichen vertiefenden Untersuchungen für die Festsetzung als soziales Erhaltungsgebiet umfassen soll.

Begründung:

Die Ausweisung von Milieuschutzgebieten hat sich in der Vergangenheit bewährt, um die schlimmsten Auswüchse der Verdrängung in den entsprechenden Gebieten abzumildern und für den Bezirk einen einigermaßen planbaren Zustand zur Entwicklung in den Quartieren herzustellen.

Wir wollen weiter vorrausschauend Gebiete mit hohem Aufwertungspotenzial ermitteln und Verdrängungsprozessen frühzeitig einen verträglichen Rahmen geben.

Gerade die Gegend rund um den Weißen See ist in den letzten Jahren eine zunehmend attraktive Wohnlage geworden. Auch unabhängig von der Frage der Umwandlung können hier soziale Erhaltungsgebiete einen verlässlichen Rahmen für die Instandsetzung und Modernisierung des Bestandes schaffen.

Da sich das Gebiet nicht so klar gliedert wie bei bisherigen Untersuchungen halten wir es für sinnvoll im Anfang einen großen Umgriff zu betrachten, um dann später gegebenenfalls auch nur Teilbereiche mit einer Erhaltungssatzung zu belegen.

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