Mieten und Wohnen

Steigende Mieten und die anhaltende Krise am Wohnungsmarkt gehören zu den drängendsten Problemen Berlins. So auch in Pankow, Berlins einwohnerstärkstem und stetig wachsendem Bezirk. Die Linksfraktion sieht es als ihr oberstes Ziel an, zu verhindern, dass Mieter*innen wegen steigender Mieten aus ihrem Lebensumfeld verdrängt werden und dass genügend bezahlbarer Wohnraum für die Menschen zur Verfügung steht. Wir wollen Beratungs- und Hilfsangebote ausbauen und gegen Mietwucher vorgehen.

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Warum nicht auch in Pankow? – Zum Mietwucher-Urteil in Friedrichshain-Kreuzberg

BV Fred Bordfeld

Frankfurt am Main hatte vorgemacht, wie es geht: Von 2020 bis Mitte 2024 wurden dort ca. 1.400 Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung nach Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) geführt und 321.000€ Strafen und 420.000€ Rückzahlungen durchgesetzt.

In Berlin hat Friedrichshain-Kreuzberg im Oktober nun den berlinweit ersten rechtskräftigen Bußgeldbescheid wegen Mietpreisüberhöhung verhängt. Knapp 50.000€ muss eine Vermieterin zahlen, die für 38 m2 190% über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt hatte. Die dortige Bezirksstadträtin Regine Sommer-Wetter (Die Linke) spricht von einem „guten Tag für die Mieterinnen und Mieter" und hofft auf Vorbildwirkung. Aber warum bewegt sich in Pankow nichts?

Die Zahlen im Bezirk sind alarmierend: Seit Oktober 2024 wurde die Mietwucher-App der Linken allein in Pankow 8.759mal genutzt. Die durchschnittliche Überschreitung der Miete liegt bei 45,85%. In 3.411 Fällen sogar über 50% – potenziell eine Straftat nach WiStrG. 2024 Verdachtsfälle liegen beim Wohnungsamt Pankow vor. Die Antwort der Verwaltung: keine personellen Ressourcen. In Friedrichshain-Kreuzberg hat eine einzige Stelle gereicht für diesen ersten Erfolg.

Mehr Personal hat die BVV auf Antrag der Linksfraktion 2024 beschlossen. Doch zwischen Beschluss und Umsetzung klafft eine Lücke. Auf unsere Anfrage schreibt das Bezirksamt: "Der Fachbereich verfügt über keine personellen Ressourcen, um der berechtigterweise bestehenden Forderung nach einer sachgerechten Bearbeitung der Fälle nach § 5 WiStrG nachzukommen.“ – Das ist eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung.

Erst ab 2027 sind hierfür Stellen eingeplant. Bis dahin beschränkt man sich auf ein Beratungsangebot – zu wenig für den bevölkerungsreichsten Bezirk mit den zweithöchsten Mieten Berlins. Das Land muss den Bezirken einen Personalaufbau ermöglichen, um hier langfristig einen hohen Verfolgungsdruck zu erzeugen. Die Zwangslage des angespannten Berliner Wohnungsmarktes muss außerdem durch die Berliner Verwaltung rechtssicher dokumentiert werden, um vor Gerichten bestehen zu können. Es braucht jetzt kein Beklagen der Situation mehr, sondern tatkräftiges Handeln.