Schule
Pankow ist ein stetig wachsender Bezirk und Heimat zahlreicher Familien. Bei uns leben – im Berliner Vergleich – die meisten Kinder und Jugendlichen. Der Ausbau der Schulen im Bezirk sowie die Sanierung des Schulbestands sind wichtige Themen der Bezirkspolitik. Bei der Schaffung neuer Schulplätze setzen wir auf die Gründung von Gemeinschaftsschulen mit Ganztagsangeboten. Aktuelle Themen sind vor allem die fehlenden Schulplätze im laufenden Schuljahr.
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Chance zur Verbesserung des Schulessens nutzen
Ds. VI-0679
Antrag der Linksfraktion
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei den Ausschreibungen für die Versorgung von Schulen mit Mittagessen folgende Kriterien zu berücksichtigen:
1. Die Stufe 1 der »Qualitätsstandards für die Schulverpflegung« der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wird als Mindestanforderung für alle Anbieter in den Ausschreibungen festgesetzt.
2. Der empfohlene Bio-Anteil wird in den Ausschreibungen darüber hinaus mit 20 % angesetzt. Allerdings sollten besonders die im konventionellen Anbau stark belasteten Anteile wie Salat, Erdbeeren, Paprika, Tomaten vorrangig durch Bio-Produkte ersetzt und regionales Gemüse (Vermeidung von Unreifgeerntetem, das für lange Transportwege unvermeidlich ist) vor Trockenprodukten bevorzugt werden. Die Kennzeichnung des Bio-Anteils sollte Standard sein.
3. Der BVV-Beschluss VI-0402 »Gentechnikfreie Kantinen« ist auch auf die Ausschreibungen für das Schulessen anzuwenden.
4. Das Bezirksamt wird ferner ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass nach Möglichkeit den einzelnen Schulen die Wahl darüber überlassen wird, welche der Anbieter, die den Ausschreibungskriterien entsprechende Angebote vorgelegt haben, sie für ihre jeweilige Schule nutzen möchten. Von Losen über mehrere Einrichtungen ist künftig abzusehen. Entscheiden sich mehrere Schulen für den gleichen Anbieter, spricht dann nichts gegen eine Zusammenfassung.
5. Das Bezirksamt wird ersucht, sicherzustellen, dass eine wirksame und transparente Teilnahme der Schulen an der Auswahl des jeweiligen Anbieters gewährleistet wird. Effizient könnte ein unangemeldetes Verkosten in solchen Schulen sein, die bereits von den in die engere Auswahl gekommenen Anbietern beliefert werden.
6. Bei den Ausschreibungen sollen kleine Wettbewerber nicht durch die Ausschreibungspraxis benachteiligt werden.
7. Zur Information der interessierten Öffentlichkeit wird das BA ersucht, gemeinsam mit der Vernetzungsstelle Schulessen e.V. unverzüglich eine Informationsveranstaltung zu realisieren, die Aufklärung über Verfahren, Probleme, Möglichkeiten und zeitliche Abläufe bei der Neuvergabe der Aufträge zur Essensversorgung gibt.
8. In den Verträgen mit den Anbietern ist ein Controllingverfahren zu vereinbaren, das dem Schulträger die Möglichkeit eröffnet, die Einhaltung der zugesicherten Qualität und Zusammensetzung des Essens zu überprüfen. Bei schwerwiegenden, nachgewiesenen, außerhalb vereinbarter Toleranzen liegenden Abweichungen über einen bestimmten vereinbarten Zeitraum hinaus, sollen die Verträge vor Ablauf des Vertragszeitraumes kündbar sein.
Begründung:
Das Jahr 2009 eröffnet die Möglichkeit für über 40 Schulen (Grund- und Sonderschulen), die Essensversorgung neu auszuschreiben, da die Verträge mit den Caterern zum 31.07.2009 auslaufen.
In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche, verschiedene Beschwerden von Eltern über die Qualität des Essens.
Das neu zu erarbeitende Pflichtenheft sowie die konkreten Ausschreibungen und Zusammenstellungen von Losgrößen eröffnen Möglichkeiten, die Schulen und Elternvertretungen stärker in die Auswahl der Caterer einzubeziehen und damit den »Kundenwünschen« bedürfnisgerechter zu entsprechen. Lose über ganze Bezirksregionen zu legen, ist angesichts des gewachsenen Ernährungsbewusstseins in der Elternschaft nicht mehr zeitgemäß.
Ausschreibung: Mehrere Schulen sollten nicht im Gesamtbezirk Pankow zusammen ausgeschrieben werden. Das kann nicht gut für den Wettbewerb in Sachen Qualität des Schulessens sein. Gerade kleine Firmen, vor Ort ansässig mit kurzen Wegen, notwendig für den Erhalt der empfindlichen Vitamine und sonstiger Sekundärstoffe in der Nahrung, würden durch die Form der Ausschreibung als potentielle Bewerber herausfallen. Viele Schulen arbeiten mit Anbietern zusammen, die etwa 5.000 Essen / Tag bzw. unter 10.000 Essen / Tag produzieren. Diesen ist es nicht möglich, ein Großangebot abzugeben. Kurzfristig sind die Kapazitäten nicht zu schaffen und aus unserer Sicht wäre das auch nicht wünschenswert, da die Qualität darunter leiden würde.
Die Ausschreibung sollte den finanziellen Rahmen für eine verantwortbare Essensversorgung abstecken. Der Entscheidungsmaßstab für die Beurteilung eines Gebots sollte jedoch danach – abgekoppelt vom Preis – nur die Qualität sein.
Zur Preiskalkulation sollten die bisherigen 40 EUR in Frage gestellt sein, da die Erfahrung der letzten Jahre diesen Rahmen als zu eng bemessen zeigt und der Preis durch die Preissteigerungen nicht mehr zu halten ist.
Außerdem sollte man wie im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf das durchgezahlte Essengeld der Eltern anteilig von den Fehlzeiten (wie Ferien usw.) auf die tatsächlich in Anspruch genommenen Tage anrechnen (dort Berechnungsgrundlage 2,20 EUR). Das Geld sollte zweckgebunden sein und nachvollziehbar transparent umgelegt werden.
Bei der Vergabeentscheidung soll – wie vor drei Jahren – die Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung der Schulen (durch die schulischen Gremien) bei einem Bewertungsanteil von über 51 % liegen. Effizient könnte der Modus des unangemeldeten Verkostens in bereits belieferten Schulen sein. Eine Liste der bereits belieferten Schulen sollte erstellt werden.
Zulassungskriterien: Ziel sollte sein, die Qualität des Angebots zu erhalten und zu verbessern. Erfreulicherweise kann man die Berliner Qualitätskriterien als so gut wie flächendeckend angewendet ansehen. Als nächstes müssten die bereits entwickelten, aber noch nicht verbindlichen Qualitätsstandards der Stufe 1 der Deutschen Gesellschaft für Ernährung etabliert werden.
Der Bio-Anteil zu 70 % ist bereits bei kleinen Caterern in Berlin zu den jetzigen Preisen im Angebot. Daher ist das Durchsetzen eines Anteils von 20-30 % wie bereits in Reinickendorf 20 % und Steglitz 30 % nicht neu in Berlin.
Erfahrungen aus den laufenden Verträgen haben gezeigt, dass die in den Ausschreibungen zugesagten Qualitätsstandards oft und über lange Zeiträume nicht eingehalten werden.
Ein Controllingverfahren soll die Motivation der Anbieter stärken, sich an die Ausschreibungskriterien zu halten.
