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Schule

Pankow ist ein stetig wachsender Bezirk und Heimat zahlreicher Familien. Bei uns leben – im Berliner Vergleich – die meisten Kinder und Jugendlichen. Der Ausbau der Schulen im Bezirk sowie die Sanierung des Schulbestands sind wichtige Themen der Bezirkspolitik. Bei der Schaffung neuer Schulplätze setzen wir auf die Gründung von Gemeinschaftsschulen mit Ganztagsangeboten. Aktuelle Themen sind vor allem die fehlenden Schulplätze im laufenden Schuljahr.

Hier finden Sie alle unsere Anträge und Anfragen, sowie alle Meldungen mit Bezug zu Schule und Bildung.

Kinderarmut 2

Kleine Anfrage: KA-0698/VIII

BV Paul Schlüter, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage Kinderarmut (KA-0678/VIII) sinngemäß mit folgenden Ausführungen: Wer Sozialleistungen bekommt ist Arm. Diese Ausführungen veranlassen mich mit dieser Anfrage nachzufragen.

  1. Betrachtet das Bezirksamt Kinderarmut tatsächlich nur unter der Maßgabe der Auszahlung von Sozialleistungen?
    1. Wenn ja, wie bewertet das Bezirksamt die Ausführungen des Bezirksamtes Lichtenberg auf die Beantwortung der Große Anfrage (DS/1076/VIII)?
    2. Wenn nein, welche weiteren Dimensionen werden betrachtet, wenn über den Begriff Kinderarmut gesprochen wird?
  2. Ist dem Bezirksamt die AWO-ISS-Studie „Infantilisierung von Armut begreifbar machen“ bekannt?
    1. Wenn ja, arbeitet das Bezirksamt mit dieser Studie?
    2. Wenn nein, wird das Bezirksamt anfangen mit dieser Studie zu arbeiten?
  3. Welche weiteren Maßnahmen sieht der Bezirk zur Bekämpfung der Kinderarmut 2020 bis 2024 in Pankow vor?
  4. Auf Landesebene wurde eine Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut eingerichtet. Wie erfolgt die Zusammenarbeit der Bezirke mit dieser?
    1. Welche Vorteile bietet diese einem Bezirk wie Pankow?
    2. Welche Stellen und/oder Gremien sind explizit mit der Bekämpfung der Kinderarmut in Pankow befasst?
    3. Was tun diese?
    4. Erfolgt eine ressortübergreifende Zusammenarbeit?
    5. Wenn nein, warum nicht?
    6. Wenn ja, welche Ressorts beteiligen sich wie?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Jugend, Wirtschaft und Soziales

Zu 1 a. und b:

Dem Bezirksamt ist bewusst, dass Armut ein mehrdimensionales Phänomen ist, das sich nicht nur auf begrenzte finanzielle Ressourcen bezieht, sondern häufig auch mit geringeren gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Teilhabechancen einhergeht. So bestehen u.a. Zusammenhänge zwischen Einkommensarmut und den Bildungschancen für Kinder1, Armut hat ebenfalls Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit2 der Betroffenen.

Eine empirische Erfassung der verschiedenen Dimensionen von Armut ist allerdings meist durch das Fehlen geeigneter Daten nicht möglich, weshalb auch in der Forschung und in der politischen Diskussion meist die Betrachtung von Einkommensarmut erfolgt. Eine quantitative Betrachtung von (Einkommens-)Armut auf kleinräumiger, bezirklicher Ebene unterliegt den Beschränkungen verfügbarer Daten. Die Schwierigkeit der Verfügbarkeit kleinräumiger Daten (EU-SILC, Mikrozensus) hat das Bezirksamt in seiner Beantwortung der DS KA-0678/VIII (Kinderarmut) dargelegt und daher erläutert, dass aus diesem Grund auf prozessproduzierte Daten der sozialen Sicherungssysteme (SGB II, SGB XII) zurückgegriffen werden muss.

Auch in der Antwort des Bezirksamtes Lichtenberg auf die Große Anfrage DS/1076/VIII (Kinderarmut in Lichtenberg) wird betont, dass das Bezirksamt, »diesen Ansatz[,] Kinderarmut zu definieren[,] nur mittelbar nutzen kann« .3 Genau wie das Bezirksamt Pankow in seiner Beantwortung der DS KA-0678/VIII hat auch das BA Lichtenberg daher in seiner Darstellung von Armutsgefährdungsquoten Daten der sozialen Sicherungssysteme verwendet. Dies ist eine im Land Berlin übliche Vorgehensweise. Dennoch ist in der täglichen Arbeit des Bezirksamtes die Mehrdimensionalität von Armut präsent und handlungsleitend.

Zu 2a. und b:

Dem Jugendamt war die AWO-ISS-Langzeitstudie, von der zentrale Ergebnisse der zwei Erhebungswellen aus den Jahren 1999 und 2003/04 in dem vom Fragesteller genannten Artikel aus dem Jahr 2006 »Infantilisierung von Armut begreifbar machen: Die AWO-ISS-Studien zu familiärer Armut«4 veröffentlicht wurden, bisher nicht bekannt. Die für Deutschland nicht repräsentative Studie umfasst Kinder des Geburtsjahrgangs 1993 aus bundesweit 60 Kindertagesstätten in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt. Insgesamt wurden in der 1. Welle Daten von 893 Kindern erhoben. Es folgten drei weitere Erhebungswellen, derzeit befindet sich die fünfte Welle in der Bearbeitung. Ziel der Studie ist es, die Auswirkungen von Armut im Kindesalter auf spätere Lebensphasen zu erforschen. Zentrale Forschungsergebnisse der bisher vier vorliegenden Erhebungswellen hat die AWO kürzlich zusammen mit politischen Forderungen publiziert.5

Grundsätzlich versucht die Jugendhilfeplanung des Jugendamtes, im Rahmen ihrer Arbeit die Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeiten zu gesellschaftlichen Entwicklungen aufzunehmen und wenn möglich, Impulse für die Steuerung der Jugendhilfe daraus abzuleiten. Aufgrund der Vielfalt wissenschaftlicher Publikationen zu diesem Themenkreis kann dies jedoch nur ausschnittweise erfolgen.

Die Ergebnisse der Studie belegen Ergebnisse anderer Forschung, nach denen Einkommensarmut mit vielfältigen Einschränkungen der Teilhabechancen von Kindern in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen einhergeht. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 ausgeführt wurde, sind dem Bezirksamtes diese Mechanismen bekannt und fließen in die tägliche Arbeit aller Bereiche ein, ohne dass sich das Bezirksamt auf diese Studie bezieht.

Zu 3.:

Neben den diversen Angeboten der Ämter soll die soziale Infrastruktur auch künftig mittels bezirklicher Zuwendungen, Landes-, EU-Programmen sowie Arbeitsmarktprogrammen gefördert werden.

Die Studie weist darauf hin, dass Kinder von erwerbslosen Eltern oder Eltern mit geringem Bildungsniveau geringere Entwicklungschancen haben. Daher gilt es, neben den Angeboten für Kinder auch Angebote zur Aktivierung und Aus- und Weiterbildung von Eltern vorzuhalten.

Beispielhaft seien an dieser Stelle folgende Angebote aufgezählt:

  • ausreichendes Angebot an Kitas, Schulen --> möglichst in Wohnortnähe wegen der sozialen Kontakte
  • Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Bildung für Kinder (Sport, Musik und Kultur, Medien, Jugendfreizeitstätten) --> Förderung der Inanspruchnahme der BuT-Leistungen durch Information und Beratung
  • Förderung der Erziehungs- und Alltagsbewältigungskompetenz der Eltern durch niederschwellige Angebote für Begegnung, Beratung, Teilhabe, Aktivierung (Stadtteilzentren, Familienzentren u. w. soziale Infrastruktur)
  • Förderung von Familienaktivitäten (Spielplätze, Bibliotheken, Museen, kulturelle Angebote, ...)
  • Jugendhilfe/Jugendberufshilfe
  • Schuldnerberatung
  • Maßnahmen zur Integration von Migrantenfamilien (Beratung, Partizipation, Sprachförderung)
  • Angebote der Gesundheitsförderung/Prävention

Zu 4a.:

Die im Jahr 2017 gegründete Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut hat sich als Ziel die Erarbeitung einer gesamtstädtischen Strategie zur Prävention von Kinder- und Familienarmut und zur Verbesserung der Lage von armutsbetroffenen und –gefährdeten Familien gesetzt. Derzeit bereitet sie einen Bericht vor, welcher im kommenden Jahr erscheinen soll. Für diese hat die Geschäftsstelle der Landeskommission kürzlich eine Abfrage zur Erhebung von bestehenden und geplanten Angeboten und Maßnahmen zur Prävention von Kinderarmut und deren Folgen in den Bezirken durch, an welcher das Jugendamt Pankow sich beteiligt hat.

Die bezirkliche Vertretung übernehmen in der Landeskommission derzeit die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Steglitz-Zehlendorf (insgesamt stehen drei Sitze zur Verfügung). Das Jugendamt Pankow wird nach der geplanten Entwicklung von Handlungsempfehlungen durch die Landeskommission mit dieser gern in die Diskussion darüber gehen und eine Umsetzung im Bezirk Pankow prüfen. Eine Diskussion auf Landesebene ist mit Sicherheit sinnvoll, um gemeinsame Arbeitsansätze zu entwickeln.

Zu 4b. und c:

Wohnungsamt
Das Wohnungsamt ist als Teil der Sozialverwaltung für die Gewährung von Wohngeld und Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket zuständig. Angemerkt sei aber, dass es sich bei Wohngeld um keine existenzsichernde Leistung handelt. Der Gesetzgeber geht dem Grunde nach davon aus, dass das Existenzminimum bereits ohne die Leistung Wohngeld gesichert ist. Wohngeld wird insoweit nur als Zuschuss zu den Wohnkosten geleistet. Soweit ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann auch ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für im Haushalt lebende Kinder bestehen.

Gesundheitsamt
Die verschiedenen Beratungsstellen des Gesundheitsamtes arbeiten u. a. sozial-kompensatorisch. Das bedeutet, dass Defizite in der gesundheitlichen Versorgung, die gehäuft bei einkommensschwachen Familien und deren Kindern auftreten, durch Maßnahmen des Gesundheitsamtes zum Teil ausgeglichen werden. Dies betrifft z. B. Maßnahmen der Eingliederungshilfe im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst oder die bedarfsorientierte Durchführung von Maßnahmen der Gruppenprophylaxe im Zahnärztlichen Dienst. Im Rahmen der Ersthausbesuche bei Geburten findet auch eine Beratung und falls erforderlich auch praktische Hilfe zur Beantragung staatlicher Leistungen statt.

Schule und Sport
Der Fachbereich Sport hat keine eigene Möglichkeit, ermäßigte Vereinsbeiträge zu im o. g. Sinne zu erwirken. Die Sportvereine legen ihre Mitgliedsbeiträge eigenständig fest.

Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Leistungen, wie die kostenlose Teilnahme an Ausflügen und Projekten, Mittagessen oder kostenloser Nachhilfeunterricht in Anspruch genommen werden. Bezogen auf die Fragestellung sei erwähnt, dass sich die Anspruchsgrundlagen und somit Gestaltungsspielräume für Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT) oder der Lehr- und Lernmittelfreiheit aus Gesetzen der Bundes- bzw. Landesebene ergeben.

Über die Kreuzbergstiftung wurden in diesem Jahr Teilnahmegebühren für den Wettbewerb »Känguru der Mathematik« in der Hagenbeck-Schule in Höhe von 80 € übernommen. Ebenso gab es eine finanzielle Unterstützung für eine Tanztrainingsfahrt der Grundschule am Hohen Feld i. H. v. 1.456 €.

Zu 4d. -f:

Eine ressortübergreifende Zusammenarbeit erfolgt in der AG RPV, in der sich unter Leitung der SPK Vertreter*innen der Ämter, Beauftragte und Koordinator*innen zu aktuellen Planungen und Projekten austauschen.

Zu 3 und 4b bis f.:

Jugendamt
Anknüpfend an die vorherigen Ausführungen zur Frage 4/4.a gilt es allerdings grundsätzlich zu bedenken, dass die Ursachen von Armut strukturell bedingt sind und daher auch strukturelle Ansätze für ihre Bekämpfung notwendig sind. Dies ist auf bezirklicher Ebene, oder z.T. auch auf Landesebene schwierig umzusetzen, da die übergeordnete Gesetzgebung maßgeblich für Gestaltungsspielräume ist.

Nichtsdestotrotz arbeiten alle Bereiche des Jugendamtes Pankow täglich daran, bestmögliche Lebensbedingungen für alle Kinder und Familien im Bezirk, auch für die von Armut betroffenen oder dadurch gefährdeten, zu schaffen. Dabei wird eine ressortübergreifende Zusammenarbeit im Bezirksamt nach Möglichkeit immer geprüft.

Beispielhaft können folgende Arbeitsbereiche des Jugendamtes sowie Gremienstrukturen, in die das Jugendamt involviert ist, benannt werden:

Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)
Der Regionale Sozialpädagogische Dienst unterstützt in seiner täglichen Arbeit die Wahrnehmung der elterlichen Erziehungsverantwortung und fördert die Entwicklung junger Menschen, beugt Krisen- und Konfliktsituationen in der Familie vor und schützt Kinder und Jugendliche vor Gefahren. Vor dem Hintergrund des Kindeswohls als zentralem Kriterium aller Entscheidungen, erhalten Familien Beratung und Hilfestellung, die ihre Gesamtsituation betrachten; bei Bedarf verweisen die Kolleginnen und Kollegen des RSD auch auf die Unterstützung durch andere Fachdienste des Jugendamtes (beispielsweise den Fachdienst Kindertagesbetreuung) bzw. andere Behörden, wie das Jobcenter oder die Arbeitsagentur.

Fachdienst Kindertagesbetreuung
Das Land Berlin verfolgt durch den kontinuierlichen Ausbau von Kita-Plätzen und die seit 2018 vollständige Beitragsfreiheit für Kindertagesbetreuung zum einen das Ziel, frühkindliche Bildung zu fördern und die finanziellen Hürden für die Teilhabe daran zu beseitigen, und zum anderen die Erwerbstätigkeit von Eltern zu ermöglichen. Dass dies eine der zentralen Stellschrauben für die Bekämpfung von Kinderarmut ist, wurde vielfach in der Forschungsliteratur belegt.6 Der Bezirk Pankow weist im berlinweiten Vergleich die höchsten Betreuungsquoten auf. Eltern erhalten im Jugendamt einen Gutschein für die Kindertagesbetreuung sowie Beratung und Unterstützung bei Schwierigkeiten, einen Platz zu finden.

Fachdienst Kindschaftsrecht
Durch den Fachdienst Kindschaftsrecht stellt das Jugendamt Kindern und Eltern Leistungen in den Bereichen Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsvorschuss, Vormundschaften sowie Elterngeld zur Verfügung. Damit leistet das Jugendamt u.a. einen Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhalts von Kindern durch beide Eltern und stellt mit dem Unterhaltsvorschuss eine finanzielle Leistung zur Verfügung, wenn getrenntlebende Eltern ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Dies trägt aktiv zur finanziellen Besserstellung alleinerziehender Familien bei.

 Fachdienst Allgemeine Förderung junger Menschen und Familien
Der Fachdienst Allgemeine Förderung junger Menschen und Familien des Jugendamtes Pankow verantwortet die Kinder- und Jugendarbeit u.a. in kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen des Jugendamtes und betreut Angebote der freien Träger in diesem Bereich. Damit nimmt das Jugendamt nicht nur wichtige Funktionen in der Angebotsbereitstellung außerschulischer Bildung wahr, sondern bietet Kindern und Jugendlichen auch kostenfreie bzw. kostengünstige Möglichkeiten aktiver Freizeitgestaltung und der Beteiligung an kulturellem und künstlerischem Leben.

Angebote im Bereich der Familienförderung, wie z.B. die bezirklichen Familienzentren bieten Beratung, Bildungs-, Begegnungs- und Freizeitmöglichkeiten für Eltern. Die Einrichtungen vermitteln Eltern bei Bedarf in weitere Hilfsangebote.

Im Bereich der Jugendsozialarbeit sollen junge Menschen unterstützt werden, um u.a. bei sozialen Benachteiligungen schulisch, beruflich und sozial integriert zu werden. Verschiedene Angebote zielen darauf ab, Armutsstrukturen zu durchbrechen und jungen Menschen, Chancen für einen erfolgreichen Bildungs- und Berufsweg zu ermöglichen. Durch die Jugendberufshilfe erhalten junge Menschen Beratung zur beruflichen Orientierung, bei der Ausbildungssuche und bei fehlenden Schulabschlüssen. Im Rahmen der Jugendberufsagentur erfolgt eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit (SGB VIII, SGB II, SGB III). Durch Schulsozialarbeit wird zum anderen der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen unterstützt; mobile aufsuchende Jugendsozialarbeit richtet sich an junge Menschen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten und durch andere Strukturen nicht erreicht werden können.

Koordinationsstelle für Flüchtlingsfragen
Im Stab der Jugendamtsdirektorin ist u.a. eine Koordinationsstelle für Flüchtlingsfragen angesiedelt, die Netzwerkarbeit innerhalb des Jugendamtes und mit verschiedenen Gremien leistet sowie Ansprechpartnerin im Bereich der Jugendhilfe rund um Fragen geflüchteter Familien und Kinder darstellt. Damit soll ein Beitrag zu einer bestmöglichen Förderung geflüchteter Kinder geleistet werden. Eine Kooperationsvereinbarung mit den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete wurde im September 2019 unterzeichnet. Vierteljährlich findet eine Koordinierungsrunde statt, an der neben der verantwortlichen Mitarbeiterin der Koordinierungsstelle verschiedene Akteure des Jugendamtes (RSD, Jugendhilfeplanung, Fachdienst Kindertagesbetreuung, Koordinationsstelle Familienförderung) teilnehmen. Ziel ist es, einen regelmäßigen Austausch über aktuelle Bedarfe und Problemlagen der Familien in den Geflüchtetenunterkünften zu führen, um auf diese zeitnah reagieren zu können.

Koordinationsstelle Frühe Hilfen
Der Bezirk Pankow erhält Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen, durch die Angebote für Familien mit Kindern unter drei Jahren geschaffen werden können. Im Stab des Jugendamtes ist dafür eine Stelle für die Koordination dieser Arbeit angesiedelt, die aus den Mitteln der Bundesstiftung finanziert wird.

Das grundlegende Ziel der Frühen Hilfen in Pankow ist es, Angebote für Mütter und Väter vor und nach der Geburt zu schaffen, die auf die Gesundheitsförderung der Kinder sowie die psychosoziale Begleitung der Eltern in den ersten Lebensjahren des Kindes abzielen. Hierfür arbeiten die verschiedenen Professionen aus dem Gesundheits- und dem sozialpädagogischen Bereich eng zusammen. Gynäkologen, Fachkräfte der Schwangerschafts-Konfliktberatungsstellen, die Babylotsen der Geburtskliniken, Kinderärzte, die über die Bundesstiftungsmittel fest angestellte Familienhebamme sowie die Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) sind wirksam vernetzt und stimmen ihre Unterstützungsangebote aufeinander ab. So kann sichergestellt werden, dass auf mögliche Problemlagen, beispielsweise durch prekäre ökonomische Verhältnisse, frühzeitig aufmerksam gemacht werden kann, die Eltern in ihrer Rolle gestärkt und die Kinder frühzeitig vor möglichen Gefährdungen geschützt werden.

Verschiedene Gremien (Beirat, Arbeitskreis, Netzwerk, Qualitätszirkel) für die Frühen Hilfen stellen eine Vernetzung der Ressorts Jugend und Gesundheit sowie mit den im Bereich der Frühen Hilfen aktiven freien Trägern dar.

Netzwerk Alleinerziehende
Das Jugendamt Pankow beteiligt sich an dem »Netzwerk Alleinerziehende« des Bezirksamtes mit seiner Expertise, um die Lebensumstände für Alleinerziehende, einer häufig von Armut betroffenen Gruppe, weiter zu verbessern. Im Netzwerk sind nicht nur verschiedene Ressorts des Bezirksamtes (Jugend, Soziales, Gesundheit, Gleichstellungsbeauftragte) sondern auch das Jobcenter und die Arbeitsagentur sowie verschiedene freie Träger, die mit Alleinerziehenden arbeiten, vertreten.

Durch die verschiedenen Arbeitsbereiche des Jugendamtes Pankow wird eine vielfältige Gremienstruktur im Bezirk initiiert und betreut. Das Ziel aller Gremien ist es, einen Austausch unterschiedlicher Ressorts des Bezirksamtes sowie die Vernetzung mit den in der Jugendhilfe aktiven freien Trägern zu fördern, um dadurch die Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien im Bezirk zu kennen und ggf. auf bezirklicher Ebene Maßnahmen zu ergreifen. Zu nennen sind hier alle Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII, Planungsraumkonferenzen, sowie die regionalen Runden der fallunspezifischen Arbeit.

Das Jugendamt plant, die bisherige Arbeit in diesen Bereichen in den nächsten Jahren fortzuführen.

Rona Tietje
Bezirksstadträtin


1 Becker, R.; Lauterbach, W. (Hg.) (2016): Bildung als Privileg: Ursachen, Mechanismen, Prozesse und Wirkungen. Wiesbaden.
2 Lampert, T.; Richter, M.; Schneider, S.; Spallek, J.; Dragano, N. (2016): Soziale Ungleichheit und Gesundheit: Stand und Perspektiven der sozialepidemiologischen Forschung in Deutsch-land. Bundesgesundheitsblatt 59: 153-165. DOI 10.1007/s00103-015-2275-6.
3 BA Lichtenberg (2019): Ds/1076/VIII-Kinderarmut in Lichtenberg, S. 2.
4 Holz, G.; Hock, B. (2006): Infantilisierung von Armut begreifbar machen. Die AWO-ISS-Studien zu familiärer Armut. Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung 75 (1): 77-88.
5 AWO Bundesverband (2019): Armut im Lebensverlauf: Kindheit, Jugend und junges Erwachsenenalter. Berlin. Verfügbar unter: www.awo.org/sites/default/files/2019-11/191104_Br_Armut_im_CV_bf.pdf, abgerufen am 5.12.2019.
6 Tophoven, S.; Lietzmann, T.; Reiter, S.; Wenzig, C. (2018): Aufwachsen in Armutslagen: Zentrale Einflussfaktoren und Folgen für die soziale Teilhabe. Gütersloh. Verfügbar unter: www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Familie_und_Bildung/Studie_WB_Aufwachsen_in_Armutslagen_2018.pdf, abgerufen am 2.12.2019.

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