Schule
Pankow ist ein stetig wachsender Bezirk und Heimat zahlreicher Familien. Bei uns leben – im Berliner Vergleich – die meisten Kinder und Jugendlichen. Der Ausbau der Schulen im Bezirk sowie die Sanierung des Schulbestands sind wichtige Themen der Bezirkspolitik. Bei der Schaffung neuer Schulplätze setzen wir auf die Gründung von Gemeinschaftsschulen mit Ganztagsangeboten. Aktuelle Themen sind vor allem die fehlenden Schulplätze im laufenden Schuljahr.
Hier finden Sie alle unsere Anträge und Anfragen, sowie alle Meldungen mit Bezug zu Schule und Bildung.
Nachfrage zur Kleinen Anfrage 0588/VIII Spielgeräte aus Schulhöfen?
Kleine Anfrage: KA-0617/VIII
BV Paul Schlüter, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Welche Schulaußenanlagen und Spielgeräte werden aktuell durch die Unfallkasse Berlin bemängelt?
- Führen diese Mängel i. d. R zur sofortigen Sperrung der Geräte und Flächen?
- Wenn keine sofortige Sperrung erfolgt, wie ist die zeitliche Abfolge und welche Zwischenschritte bis zu einer Sperrung gibt es?
- Wie verteilten sich die Ausgaben des Titels 52110, im Kapitel 3810 auf die einzelnen Aufgaben (Sachkosten für die Unterhaltung von Schule, Sachkosten für die Unterhaltung von Spielplätzen und Sachausgaben für die Grünpflege etc.)? (Bitte auflisten wie in der Beantwortung der KA-0588/VIII)
Anwort des Beziskamts
Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste
Zu 1.
Dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) liegen keine Mängelprotokolle der Unfallkasse vor.
Zu 2.:
Nein, es kommt auf den Mangel an.
Generell: Wenn ein Mangel an einem Spielgerät festgestellt wird, soll dieser von der Schule (Hausmeister, Sekretariat) an den entsprechenden Objektbetreuer im Schulamt gemeldet werden. Dieser prüft den Vorgang und leitet den Reparaturauftrag an das SGA weiter. Im SGA werden die eingegangenen Mangelanzeigen durch die Inspektionsleiterin geprüft, mit einem Vermerk versehen und in das zuständige Revier weitergeleitet. Die zuständigen Revierleiter prüfen die Anzeige und veranlassen entweder die Beseitigung im eigenen Revier vom Werkhof oder vergeben einen externen Auftrag bei vorliegender Finanzierung. Alternativ muss auch eine Absperrung veranlasst werden, wenn es sich um eine größere Reparaturmaßnahme oder notwendige Ersatzbeschaffung handelt. Es wurde mit dem Schulamt vereinbart, bei Problemen eine Rückmeldung an das Schulamt zu geben, wenn eine Reparatur länger dauert als eingeschätzt. Da Reparaturarbeiten seit 2-3 Jahren fast ausschließlich nur noch über Fremdfirmen durchgeführt werden können, da die Personalstellen im Werkhof abgebaut werden mussten, hat das SGA nur sehr begrenzten Einfluss auf die Dauer der Abarbeitung, da die beauftragten Firmen generell ebenso unter einem Mangel an qualifiziertem Fachpersonal leiden und aufgrund des anhaltenden Baubooms volle Auftragsbücher haben. In der Kommunikation zwischen beauftragten Firmen, SGA und Schulamt, kann es aufgrund des begrenzten Personalbestands teilweise zu Verzögerungen kommen.
Zu 3.:
Siehe Antwort zu Punkt 2: Reparaturanforderung vor Ort prüfen, letzte Zustandsberichte der monatlichen Kontrollen und Jahreshauptuntersuchung (JHU) prüfen, Wirtschaftlichkeit der Reparatur einschätzen, Finanzgrundlage prüfen, sofern aus dem Unterhalt oder ggf. einem Sonderprogramm, Sanierungsmitteln o. ä. finanzierbar eine Reparatur oder Sperrung veranlassen. In der Regel werden die Hausmeister und/oder das Schulamt informiert.
Sofern eine akute Gefahrensituation erkannt wird, z. B. durch einen Vandalismusschaden oder im Rahmen der Regelkontrollen, muss das Spielgerät unverzüglich abgesichert und gesperrt werden. Die Sperrung bleibt so lange erhalten bis eine Reparatur, Abbau oder Erneuerung des Spielgerätes möglich ist.
Zu 4.:
Siehe Anlage: Sachkosten Grünpflege 2014-2018
Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat
Dateien
- Anlage zu Frage 4
PDF-Datei (79 KB)
