Willkommen!
auf den Internet-Seiten der Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Pankow! Wir freuen uns über Ihr Interesse und hoffen, dass Sie finden, was Sie suchen. Sollte das nicht so sein, scheuen Sie sich nicht, uns direkt zu kontaktieren!
Maria Bigos und Maximilian Schirmer
Fraktionsvorsitzende
Aktuelles
Konsistentes OVG-Urteil – wendiger Baustadtrat Kirchner
Zum Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zur Kollwitzstraße 42
Zum zweitinstanzlichen Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg über eine Nachbarklage gegen einen Anbau am Haus Kollwitzstraße 42 erklärt der stadtentwicklungspolitische Sprecher der Linksfraktion Pankow, Dr. Michail Nelken:
Mit seinem Urteil zum Anbau in der Kollwitzstraße 42 blieb das OVG Berlin-Brandenburg auf der Linie seines bemerkenswerten Beschlusses vom 16.11.2010 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren in gleicher Sache. Dem was ich seinerzeit als zuständiger Bezirksstadtrat erklärt habe, ist heute kaum etwas hinzuzufügen.
In einer Presseerklärung begrüßte ich am 23.11.2010 den »bemerkenswerten Perspektivwechsel«, den das OVG Berlin-Brandenburg mit seinem Beschluss vollzogen hatte, weil er gegen die landläufigen Rechtsauffassungen von Behörden und Gerichten eine neue Diskussion über zumutbare Bebauungsdichten eröffnete. »Dabei nimmt der 10. Senat des OVG«, so erklärte ich seinerzeit, »einen bemerkenswerten Perspektivenwechsel vor. Das Gericht billigt dem Grundstückseigentümer die Wiederbebauung von vormals bebauten Grundstücksflächen nicht ohne weiteres zu, auch wenn die Grundstücke in der näheren Umgebung überwiegend eine solche Art und Weise der Bebauung aufweisen... Zwar bedeutet dies nicht, dass generell alle Bauvorhaben, die eine dichtere Auslastung von Baugrundstücken in den hoch verdichteten Quartieren im Prenzlauer Berg (beinhalten), unzulässig wären, aber der Handlungsspielraum bei der planungsrechtlichen Bewertung hat sich für eine Reihe von Gemengelagen durch dieses Urteil deutlich erhöht.« Juristisch mag der Beschluss wohl mutig sein, stadtentwicklungspolitisch sei er in jedem Fall begrüßenswert.
Kaum noch überraschen kann dagegen die Wendehalsigkeit von Bezirksstadtrat Kirchner. Er hatte seit seinem Amtsantritt mehrfach öffentlich die sachliche Begründetheit des OVG Beschlusses aus dem Jahre 2010 in Zweifel gezogen und seiner Erwartung Ausdruck gegeben, dass die Baugenehmigung für den Anbau an der Kollwitzstraße 42 Bestand haben werde. So stellte Bezirksstadtrat Kirchner nach dem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgericht (VG) Berlin vom 20.04.2012, das die Baugenehmigung bestätigte, befriedigt fest, dass das VG durch einen Ortstermin die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung festgestellt habe. Der Beschluss des OVG sei von unzutreffenden Annahmen ausgegangen. Deshalb habe das VG Berlin nunmehr im Hauptsachenverfahren den Bestand der Baugenehmigung bestätigt. Was interessieren Baustadtrat Kirchner seine Worte vom Frühjahr des letzten Jahres, wenn der Wind sich doch heute gedreht hat.


