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Maria Bigos und Maximilian Schirmer
Fraktionsvorsitzende
Aktuelles
Pilotverfahren mit Gesobau: Bruchlandung in Berliner Realität
Realitätsverweigerung des Bezirksamtes Pankow
Zum vorläufigen Ergebnis des sogenannten Pilotverfahrens für eine sozialverträgliche Durchführung umfassender Sanierungsvorhaben der Gesobau in Pankow erklärt der stadtentwicklungspolitische Sprecher der Linksfraktion Michail Nelken:
Das umstrittene Ergebnis des Pilotverfahrens war im schlechten Pilotvertrag und der Realitätsverweigerung des Bezirksamtes Pankow vorprogrammiert. Die Gesobau hatte stets deutlich gemacht, wie sie den Vertragstext liest und wie weit sie bereit sei, über das vollkommen unzureichende Berliner Mietenbündnis hinausgehende Zugeständnisse an ihre Mieter zu machen. An dieser Haltung sind die Gespräche über einen Rahmenvertrag im Sommer 2013 gescheitert. Das Pilotverfahren sollte, so Bezirksstadtrat Kirchner, Vertrauen stiften und zeigen, ob in der praktischen Umsetzung die kritisierten Passagen tatsächlich die unterstellte Wirkung haben würden.
Die LINKE Pankow hat dieses Vorgehen des Bezirksamtes seinerzeit heftig kritisiert und den Pilotvertrag abgelehnt. Die meisten der von der LINKEN kritisierten Passagen des Vertragstextes haben den Praxistest nicht bestanden. Oder richtiger ausgedrückt: Es hat sich genau das bewahrheitet, was dieser Vertrag beinhaltet.
Obgleich zum einen die über das Berliner Mietenbündnis hinausgehenden Regelungen zur Kappung der Bruttowarmmiete bei 30% des Haushaltsnettoeinkommens für alle Mieter (ohne Einkommensbegrenzung) und zur der Angemessenheit der Wohnungsgröße im Härtefall bei 1-Personenhaushalten umgesetzt wurden und obgleich zum anderen die Gesobau im Einzelfall hinsichtlich der Mietenkappung sehr großzügige Zugeständnisse in den Modernisierungsvereinbarungen abgeschlossen hat, blieb vieles hinter dem Möglichen und Erforderlichen zurück:
- Die Kappungsregelung »OVM plus fiktiver Energiekosteneinsparung« ist eine Lizenz zur Mietpreistreiberei. Die Mietpreise nach der Modernisierung müssten sich, um mietpreisdämpfend zu wirken, am Mietspiegelmittelwert orientieren.
- Die Bindung der Anerkennung einer sozialen Härte für Bestandsmieter an die Bestimmung der angemessenen Wohnungsgröße im Mietenbündnisses ist sozial- und wohnungspolitisch inakzeptabel. Es sollte uneingeschränkt die Regel gelten: pro Person ein Wohnraum plus 1.
- Der Maßnahmenumfang muss sowohl haus- als auch wohnungsbezogen diskutabel sein und auf das Erforderliche begrenzt werden.
- Modernisierungsumlagen dürfen nur für tatsächliche Verbesserungen des Wohnstandards erhoben werden.
- Der zeitweilige Mieterhöhungsverzicht nach der Modernisierungsmieterhöhung muss für alle Bestandsmieter gelten.
- Bei einer Endumsetzung im Haus oder im Bestand der Wohnungsbaugesellschaft darf der Mieter hinsichtlich der Miete je qm nicht schlechter gestellt werden als bei einem Rückzug in seine modernisierte Wohnung.
- Zwischenumsetzung in angemessenen Wohnraum für alle Mieter, die das wünschen. Die Vereinbarung über die Zwischenumsetzwohnung ist unabdingbarer Bestandteil der Modernisierungsvereinbarung.
- Transparente Abrechnung der tatsächlichen Modernisierungskosten und insbesondere der Kosten und der Wirtschaftlichkeit der energetischen Maßnahmen.
- Angemessene Überlegungs- und Stellungnahmefristen für die Anmeldung sozialer Härte und die Unterzeichnung einer Modernisierungsvereinbarung von mindestens vier Wochen.
- Unbefristeter Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarfs oder Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung in der Modernisierungsvereinbarung.
Die LINKE erwartet vom Bezirksamt, dass es aus dem Pilotverfahren die richtigen Lehren zieht und in die Verhandlungen mit der Gesobau über den Rahmenvertrag die genannten erforderlichen Änderungen einbringt. Das Pilotverfahren ist zu Ende zu führen, indem die Gesobau sich in den noch strittigen Modernisierungsvereinbarungen, insbesondere bei den Fragen der angemessenen Wohnungsgröße im Härtefall und hinsichtlich der Mietereinbauten, flexibler zeigt.


