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Maria Bigos und Maximilian Schirmer
Fraktionsvorsitzende
Aktuelles
SPD hält Antidiskriminierungsberatung für diskriminierend
LINKE fordert Handeln und macht konkrete Vorschläge – SPD und Grüne blockieren
Der von der Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow eingebrachte Antrag zur Einrichtung einer bürgernahen und niedrig-schwelligen Antidiskriminierungsberatung im Bezirksamt Pankow wurde im Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Bürgerdienste am 21. März 2013 durch die Regierungsfraktionen SPD und Grüne weichgespült. Dazu erklärt Jasmin Giama, Sprecherin der Linksfraktion in Belangen der Bürgerbeteiligung:
Studien belegen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger mit Diskriminierung konfrontiert wird – ob wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder einer Behinderung. Auch deshalb ist es wichtig, dass es in Pankow Antidiskriminierungsbeauftragte gibt. Leider wird deren Hilfe selten in Anspruch genommen, was vor allem daran liegen wird, dass von Diskriminierungen Betroffene nicht erst eine beschwerliche Suche und organisatorische Mühen auf sich nehmen, um sich beraten zu lassen. Deswegen hat der Antrag der LINKEN angeregt, dass öffentlich wahrnehmbare und bürgernahe Sprechstunden im Bezirksamt Fröbelstraße eingerichtet werden.
Durch die Debatte im Ausschuss wurde nicht nur sichtbar, dass Rot-Grün mit ihrer Mehrheit jede Initiative der LINKEN blockieren will, selbst wenn sie unsere Forderungen eins zu eins unterstützen. In der Beratung wurden auch hanebüchene Vorbehalte geäußert, die von Realitätsverlust und von einer strukturellen Verantwortungslosigkeit zeugen. Höhepunkt dieser Posse und Ausdruck der Unfähigkeit, sich dem Problem der alltäglichen Diskriminierung zu stellen, war sicherlich die Äußerung des SPD-Verordneten Hofer, eine Antidiskriminierungsberatung sei abschreckend und per se diskriminierend. Auch die Verordneten der Grünen brachten, so sie überhaupt eine substantielle Aussage formulierten, vor allem die Ignoranz gegenüber der Realität zum Ausdruck – als wäre Pankow ein quasi diskriminierungsfreier Ort. Auch weil die Einrichtung einer öffentlichen Sprechstunde keine Kosten verursachen würde, war die Ablehnung gegenüber unserem konkreten Vorschlag fadenscheinig.
Wer sich damit beschäftigt, wie schwierig es derzeit ist, eine Beratung durch die Antidiskriminierungsbeauftragten zu erhalten und zur Kenntnis nimmt, wie wichtig es ist, dass diese schnell und unproblematisch herbeizuführen wäre, muss es als zynisch wahrnehmen, wenn deren Sinn und Zweck an sich in Zweifel gezogen wird. Wer aus der derzeitigen Nichtnutzung von Beratungsangeboten ableitet, dass kein Bedarf daran besteht, erweist sich als unwillig, Verwaltungshandeln den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger anzupassen.


