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Maria Bigos und Maximilian Schirmer
Fraktionsvorsitzende

Aktuelles

SPD Pankow im Wahlkampfdelirium

Sozialdemokraten schwadronieren über ein Urteil des OVG zur Kollwitzstraße 42

Zum jüngsten Pfiff aus dem Walde der Pankower SPD in Sachen Baurecht erklärt Sören Benn, Bezirksvorsitzender der Linken Pankow:

Nachdem Herr Thierse wieder einmal gewohnt unbelastet von Kenntnis der Sach- und Rechtslage meinte, über ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren schwadronieren zu müssen, wollte ihn nunmehr die SPD-Fraktion Pankows offensichtlich noch übertreffen. Zwar kündigt man in einer Presseerklärung vom 23.11.10 an, das Urteil erst noch lesen zu wollen, aber das hindert nicht daran, und auch das hat einen Bart, schon mal Schlüsse zu ziehen und Schuld zuzuweisen. Der parteipolitischen Absicht werden dabei leichtfüßig Wahrheit und Rechtsstaat geopfert. Im nervösen Vorwahlkampfpopulismus nimmt die SPD Pankow offenbar jeden Kollateralschaden in Kauf.

Es macht somit wohl auch keinen Sinn, der SPD Pankow zu erklären, dass das OVG-Urteil die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung angeordnet hat; dass damit die angefochtene Baugenehmigung nach wie vor Bestand hat, aber nun nicht mehr vollzogen werden darf, was übrigens das Verwaltungsgericht Berlin (bekanntlich keine Abteilung des Bezirksamts Pankow) ganz anders gesehen hat und dass der im Verfahren beigeladene Bauherr an das ihm zugestellte Urteil gebunden ist und außer der Bauwerkssicherung keine Bauarbeiten mehr ausführen darf. Bei Zuwiderhandeln zieht er ordnungsrechtliche Maßnahmen seitens des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes auf sich. Nicht erst seit der Entdeckung des »mündigen Bauherren« gibt es im deutschen Verwaltungsrecht keinen Raum für ein vorbeugendes ordnungsrechtliches Vorgehen. Weiterhin: Für eine Abrissverfügung gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage. Auch nichts Unbekanntes sollte sein, dass der Bauherr, wie der belastete Nachbar, Rechte hat und gegebenenfalls für die Wahrung seiner Interessen die Gerichte anrufen kann.

Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Sache wird sicher noch viel Wasser durch die aufgeblähten SPD-Wahlkampfschläuche fließen. Die SPD Pankow hat in den letzten Monaten manches zu Bauen und Wohnen erklärt, nur leider nichts Belastbares. Dass die Pankower SPD es mit dem Verfahrensrecht nicht so genau nimmt und meint, dass das, was man für gut und richtig hält, einfach geschehen müsse und das, was man für schlecht und falsch hält, einfach verboten gehörte, ist so neu nicht. Für ihr Fremdeln mit dem Rechtsstaat können der SPD Kreisvorsitzende Götz und die Fraktionsvorsitzende Röhrbein allerdings nicht einmal mildernde Umstände einer Ost-Sozialisation reklamieren.

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