Fraktionsreport 04/2025
Kein Schwimmbus mehr in Pankow: Linksfraktion fordert Wiedereinführung für den obligatorischen Schwimmunterricht
Anfang Juni wurde öffentlich, dass das Bezirksamt Pankow die Schwimmbusbeförderung für die Jahrgangsstufe 3 zum Schuljahresende einstellt. Künftig sollen die Klassen den Weg zu den Schwimmstätten mit dem öffentlichen Nahverkehr zurücklegen – oft verbunden mit längeren Fahrzeiten, erhöhtem organisatorischem Aufwand und zusätzlichem Bedarf an Personal, das vielerorts schlicht nicht vorhanden ist.
Die Begründung des zuständigen CDU-Stadtrats: Die Schüler*innenbeförderung sei rechtlich nicht verpflichtend, in der aktuellen Haushaltssituation nicht leistbar und die Fahrt mit dem ÖPNV darüber hinaus pädagogisch wertvoll, klimafreundlich, kostensparend und verkehrsentlastend. Diese Argumentation verkennt jedoch die schulische Realität und ist aus unserer Sicht nicht tragbar.
Bereits jetzt zeigt sich, wie gravierend die Folgen sind: Einige Schulen haben den Schwimmunterricht ganz gestrichen oder auf bestimmte Jahrgänge reduziert. Andere versuchen, den Transport notdürftig durch elterliche Begleitung im ÖPNV zu ersetzen – ein Vorgehen, das erhebliche Fragen hinsichtlich Haftung, Sicherheit und Chancengleichheit aufwirft. Eltern übernehmen Aufgaben, obwohl sie meist weder über pädagogische Qualifikationen noch über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen – und das ohne rechtliche Absicherung.
Zudem sind zahlreiche Aspekte der Entscheidung fragwürdig – unter anderem, wie mit bestehenden Verträgen mit den Busunternehmen verfahren wird. Auch der Umstand, dass Kinder durch geänderte Rückkehrzeiten ihr warmes Mittagessen in der Schule verpassen, ist nicht hinnehmbar. Die Kommunikation des Bezirksamts mit Eltern und Schulen war unzureichend, vielfach zu kurzfristig oder gar nicht vorhanden – ein inakzeptabler Umgang mit allen Beteiligten.
Auf Grundlage einer kleinen Anfrage hat die Linksfraktion einen Antrag in die BVV eingebracht, der die sofortige Rücknahme der Entscheidung fordert. Ziel ist eine zentral koordinierte, verlässlich finanzierte und dauerhaft gesicherte Beförderungslösung ab dem Schuljahr 2025/26 – gemeinsam mit den betroffenen Schulen.
Schwimmen ist laut Rahmenlehrplan eine verpflichtende Basiskompetenz – vergleichbar mit Lesen oder Schreiben. Die ersatzlose Streichung der Beförderung ist kein Beitrag zur Bildungsqualität, sondern Ausdruck eines Rückzugs aus der Verantwortung. Bei allen finanziellen Zwängen muss sichergestellt sein, dass Chancengleichheit und Sicherheit im Schulalltag nicht beeinträchtigt werden.

